Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.02.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 25.02.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 11.03.202
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 25.03.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Satzung über die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes (Wasserwehrsatzung) in Gemeinde Wichmar im Entwurf vom 05.06.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Nebenabrede zum Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Dornburg-Camburg und der Gemeinde Wichmar vom 02.04.2026 in der Entwurfsfassung vom 05.06.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 25.03.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 27.05.2026.
gez. Schmidt
Bürgermeister