Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2026, entsprechend § 80 (3) ThürKO, die Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern beschließt in seiner Sitzung am 16.06.2026 eine außerplanmäßige Ausgabe in Verbindung mit der Beschaffung von Einsatzjacken nach dem Angebot vom 01.06.2026 in der Haushaltsstelle 2/13000/93500. Die Gesamtkosten betragen 2.129,43 €.
| Planansatz Ausgaben: | 0,00 € |
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| - bereits verfügt: | 0,00 € |
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| = apl-Ausgabe: | 2.129,43 € | (wird aufgerundet auf 2.150 €) |
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.150 € wird gedeckt durch:
außerplanmäßige Einnahmen in Haushaltsstelle 2/13000/36100 in Höhe von 1.905,26 € sowie Minderausgaben in Haushaltsstelle 1/13000/56000 in Höhe von 224,74 €.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.03.2026.
gez. Claus
Bürgermeisterin