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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Saale von der nördlichen Grenze der kreisfreien Stadt Jena bis zur Landesgrenze Thüringen/ Sachsen-Anhalt bei Großheringen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Saale von der nördlichen Grenze der kreisfreien Stadt Jena bis zur Landesgrenze Thüringen/ Sachsen-Anhalt bei Großheringen auf Teilen der Gemarkungen Neuengönna, Golmsdorf, Dorndorf, Dornburg, Naschhausen, Steudnitz, Döbritschen, Camburg, Tümpling, Stöben, Wichmar, Würchhausen, Weichau, Kaatschen, Großheringen und Unterneusulza das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

02.09.2024 bis einschließlich 01.10.2024

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Bad Sulza, Sitzungszimmer 2. OG, Markt 1 in 99518 Bad Sulza,

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

Dienstag

14:00

-

16:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Bauamt, Rathausstraße 1 in 07774 Dornburg-Camburg, OT Camburg

Montag

8:30

-

12:00 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

12:00 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

12:00 Uhr

13:30

-

18:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena, oder

-

mündlich zur Nieder­schrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienst­stunden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

vorge­bracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts­verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz

Jena, den 24.07.2024

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4