Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien und Senioren vor Ort verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen – von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für das Jahr 2026 entgegen.
Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“, welches unter www.saaleholzlandkreis.de/gesundheit-und-soziales/sozialplanung-1/ verfügbar ist.
Die Schwerpunkte der Förderung im Saale-Holzland-Kreis ergeben sich aus dem „Fachspezifischen Integrierten Plan“ zur Umsetzung des Landesprogramms im Landkreis. Die Projekte sollen zur Erfüllung der dort genannten Ziele dienen. Der Plan und weitere Informationen sind auf der o.g. Webseite abrufbar.
Es können Antragskizzen zu folgenden Themen/Projekten eingereicht werden:
| • | Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Prozessbegleitungen, Vernetzungsveranstaltungen, Zukunftswerkstätten, etc.) |
| • | Bedarfsgerechte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Flexible Kinderbetreuungsangebote, Randzeitenbetreuung, Ehrenamtliche Betreuungsangebote, Großelterndienste, etc.) |
| • | Prüfung und Weiterentwicklung von Mobilitätsangeboten im Saale-Holzland-Kreis (z.B. Mitfahrbank, Bürgerbus, etc.) |
| • | Bildungsangebote gemäß der Bedarfe und Lebenslagen der Familien und Senioren im Landkreis sowie die Erleichterung der Zugänge (z.B. Familienzentren, Elternkurse, Bildungsangebote zur Steigerung der Medienkompetenz jeden Alters, etc.; auch mobile und digitale Angebote) |
| • | Präventive Bildungsangebote, die die Gesundheit von und in Familien sowie von Senioren unterstützen |
| • | Zugängliche Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten für Familien und Senioren (z.B. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Sozialberatung, Vermittlung Saale-Holzland-Kreis von Hilfen, Servicestellen, Informationsplattformen, Apps, Ratgeber/Wegweiser, etc.; auch mobile und digitale Angebote) |
| • | Bedarfsgerechte Versorgungs- und Infrastruktur für Familien und Senioren im Wohnumfeld |
| • | Bedarfsgerechte Gestaltung der Wohngegenden im Saale-Holzland-Kreis, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen |
| • | Dorfkümmerer |
| • | Förderung und Erhaltung des ehrenamtlichen Engagements im Saale-Holzland-Kreis |
| • | Möglichkeiten der generationsübergreifenden Begegnung, um insbesondere ältere Menschen in eine generationsübergreifende Gemeinschaft einzubinden (z.B. (Senioren-)Begegnungsstätten, (Lese-)Patenschaften, ThEKiZ, etc.) |
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Nicht förderfähig sind Investitionskosten und Lebensmittel. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls unter www.saaleholzlandkreis.de/gesundheit-und-soziales/sozialplanung-1/ zu finden.
Die Antragsskizzen sind bis spätestens 15.09.2025 postalisch einzureichen beim:
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Finanzen- und Beteiligungsmanagement
Im Schloß
07607 Eisenberg
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen. Bei Fragen zum Landesprogramm wenden Sie sich bitte an:
Frau Kasper (bei Inhaltlichen Fragen)
Sozialplanerin LSZ — Tel.: 036691 70656
E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de
Frau Tiedemann (bei formalen Fragen)
Zuwendungsmanagement — Tel.: 036691 70283
E-Mail: zuwendungsmanagement@lrashk.thueringen.de