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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Stadt Dornburg-Camburg wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 17.06.2025 beschlossen und mit Schreiben vom 03.07.2025 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 01.08.2025 die öffentliche Bekanntmachung vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 18.08.2025 bis zum 01.09.2025 in der Kämmerei der VG-Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, in der Kämmerei der VG Dornburg-Camburg zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Stadt Dornburg-Camburg, den 16.08.2025

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der

Stadt Dornburg-Camburg

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Dornburg-Camburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

11.560.585 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

2.367.235 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung der Stadt Dornburg-Camburg festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.926.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird für das Haushaltsjahr 2025 als verbindlich erklärt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stadt Dornburg-Camburg, den 16.08.2025

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Dornburg-Camburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.