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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Organisationsplan

Vorläufiger Organisationsplan der Stadt Dornburg-Camburg für die Kräfte des Wasserwehrdienstes

Inhalt

1.

Zuständigkeiten 1

 

1.1.

Leitung der Wasserwehr 1

 

1.2.

Einsatzleitung 1

 

1.3.

Erreichbarkeiten 2

2.

Aufgaben der Einsatzleitung 2

3.

Beteiligte am Wasserwehrdienst 2

4.

Versammlungsort 3

5.

Art der Alarmierung 3

6.

Beschreibung der Bereitstellungsräume 3

7.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel 4

 

7.1.

Material 4

 

7.2.

Technik 4

 

7.3.

Geräte 4

8.

Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte 4

9.

Evakuierungsort 4

1. Zuständigkeiten

1.1. Leitung der Wasserwehr

Zur Abwehr von Wassergefahren im Stadtgebiet ist der Bürgermeister der Stadt Dornburg-Camburg als Leiter der Wasserwehr zuständig. Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den 1. und 2. Beigeordneten vertreten.

1.2. Einsatzleitung

Der Leiter der Wasserwehr kann die Leitung des Einsatzes auf einen persönlich und fachlich geeigneten Dritten übertragen. Die Einsatzleitung der Wasserwehr kann durch den Leiter der Wasserwehr personell aufgestockt werden. Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Stadt am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen des Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Er trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen über die Einsatzmaßnahmen des Wasserwehrdienstes am Gefahren- oder Einsatzort. Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind die zuständigen Stellen zu informieren.

1.3. Erreichbarkeiten

2. Aufgaben der Einsatzleitung

a)

ständiger Informationsaustausch mit der Führungsstelle im Landkreis und den Einsatzabschnitten (Deichwachen)

b)

Koordinierung des Einsatzes der Hilfskräfte, des Deichverteidigungsmaterials und der Transportmittel

c)

Anforderung von zusätzlichem Material und Kräften von der Führungsstelle im Landkreis

d)

Organisation des Fernhaltens von Schaulustigen und unbeteiligten Fahrzeugen

e)

Sperrung von überflutungsgefährdeten Straßen- und Eisenbahnabschnitten

f)

Gefahrendurchsagen

g)

Ansprechpartner für die Örtliche Einsatzleitung

3. Beteiligte am Wasserwehrdienst

a)

die Feuerwehr im Rahmen der Aufgabenerfüllung in der Allgemeinen Hilfe,

b)

Mitarbeiter der Stadt Dornburg-Camburg,

c)

die Bewohner der Stadt Dornburg-Camburg ab der Vollendung des 18. Lebensjahres unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (§ 55 Satz 3 ThürWG).

d)

die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden.

Die Beteiligten des regulären Wasserwehrdienstes werden geschult und nehmen an Übungen teil. Der Bürgermeister entscheidet über den Antrag auf Aufnahme in den Wasserwehrdienst. Die Aufgenommenen bilden den regulären Wasserwehrdienst. Personen, die im Hochwasserfall aufgefordert oder freiwillig mit Zustimmung des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, gehören für die Dauer des Einsatzes dem Wasserwehrdienst temporär an.

Personen, die regulär in den Wasserwehrdienst aufgenommen wurden und Personen, die aufgefordert oder freiwillig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig.

Mitglieder des Wasserwehrdienstes im Sinne des § 55 ThürWG sind bei ihrer Tätigkeit für den Wasserwehrdienst entweder als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder als ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) gesetzlich über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen.

4. Versammlungsort

Die Einweisung in die Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort erfolgen in Absprache mit dem Bürgermeister / Leiter der Wasserwehr am Feuerwehrgerätehaus Camburg.

5. Art der Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt über den Bürgermeister nach Absprache mit dem Leiter der Wasserwehr oder über die Rettungsleitstelle.

6. Beschreibung der Bereitstellungsräume

Bereitstellungsraum 1: (aus Richtung Apolda)

Bereitstellungsraum 2: (aus Richtung Naumburg)

Bereitstellungsraum 3: (aus Richtung Jena / Eisenberg)

7. Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

7.1.Material

7.2.Technik

7.3.Geräte

8. Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte

Einsatzplanung der Deichwachen sowie die materiell technische und organisatorische Vorbereitung des Kontrolldienstes in den Einsatzabschnitten werden in Abstimmung mit der Wasserwehrleitung (Bürgermeister / Leiter der Wasserwehr) durch die Einsatzabschnittsleiter organisiert.

9. Evakuierungsort

östlich der Saale - Turnhalle der Grundschule Camburg

ETRS89/Dezimal

Ostwert:

11.699571

Nordwert:

51.054958

westlich der Saale - Burg Camburg

ETRS89/Dezimal

Ostwert:

11.711411

Nordwert:

51.052197