Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
Rechtsaufsichsbehörde
Im Schloß
07607 Eisenberg
zum Entwurf eines Zweiten Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 8/3558)
In Artikel 1 § 1 Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 (2. ThürGNGG 2026) des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Saale-Holzland-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:
§ 1 des 2. ThürGNGG 2026:
Die Gemeinde Wichmar wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Dornburg-Camburg eingegliedert.
Die Regelungen zu den Strukturänderungen und deren ausführliche Begründung sind dem Gesetzentwurf zu entnehmen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum o.g. Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/3558) hat der Thüringer Landtag den o. g. Gesetzentwurf in erster Beratung am 25. Juni 2026 behandelt und an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Der Ausschuss hat am 26. Juni 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Bestandsänderungen (Auflösungen) von Gemeinden bedürfen nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eines Gesetzes. Vor dem Erlass des Gesetzes müssen die beteiligten Gemeinden und die Einwohnerschaft (Einwohnerschaft i. S. der Begriffsbestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürKO) gehört werden. Die Anhörung obliegt der Rechtsaufsichtsbehörde.
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis führt zu den vorgesehenen Strukturänderungen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ein schriftliches Anhörungsverfahren der Einwohnerschaft der Stadt Dornburg-Camburg, der Gemeinden Frauenprießnitz, Großlöbichau, Golmsdorf, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern durch.
Dieses findet vom 10. August bis zum 11. September 2026 statt.
Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Stadt Dornburg-Camburg, der Gemeinden Frauenprießnitz, Großlöbichau, Golmsdorf, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern.
Die Einwohner haben die Möglichkeit zum Gesetzentwurf ihre Stellungnahme abzugeben.
Der o. g. Gesetzentwurf und die weiteren Anhörungsunterlagen liegen im Zeitraum vom 10. August bis 11. September an folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
| 1. | Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg | |
| Rathausstr. 1 | |
| 07774 Dornburg-Camburg, | |
| Rathaus, im 1. Obergeschoss, Zimmer 07/ Hauptamt | |
| Montag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 2. | Stadt Dornburg-Camburg | |
| Schulstraße 1 | |
| OT Dorndorf-Steudnitz | |
| 07774 Dornburg-Camburg, | |
| Büro des Ortsteilbürgermeisters | |
| Dienstag: | 18:00 bis 19:00 Uhr |
| 3. | Gemeinde Frauenprießnitz | |
| MTS-Str. 13 | |
| 07774 Frauenprießnitz | |
| Rentamt, Büro des Bürgermeisters | |
| jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr | |
| 4. | Gemeinde Golmsdorf | |
| Kunitzer Str. 16, | |
| 07751 Golmsdorf | |
| Rathaus, Büro des Bürgermeisters | |
| Donnerstag: | 17:00 - 19:00 Uhr |
| 5. | Gemeinde Großlöbichau | |
| Dorfstr. 18 | |
| 07751 Großlöbichau | |
| Dorfgemeinschaftshaus, Büro der Bürgermeisterin | |
| Dienstag: | 17:00 - 18:00 Uhr |
| 6. | Gemeinde Lehesten | |
| Dorfstr. 36 | |
| 07778 Lehesten | |
| Gemeindebüro im Dorfgemeinschaftshaus | |
| Dienstag: | 18:00 - 19:00 Uhr |
| 7. | Gemeinde Neuengönna | |
| Nerkewitzer Str. 25 | |
| 07778 Neuengönna | |
| Dorfgemeinschaftshaus, Büro des Bürgermeisters | |
| Donnerstag (ungerade Kalenderwoche): 18:00 - 19:00 Uhr | |
| 8. | Gemeinde Tautenburg | |
| An der Bastei 11b | |
| 07778 Tautenburg | |
| Gemeindebüro, Büro des Bürgermeisters | |
| jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 17:30 - 18:00 Uhr | |
| 9. | Gemeinde Wichmar | |
| Dorfstr. 52 | |
| 07774 Wichmar | |
| Dorfgemeinschaftshaus, Büro des Bürgermeisters | |
| Donnerstag | 18:00 - 19:00 Uhr |
Die Einsichtnahme in die Anhörungsunterlagen und in den Gesetzentwurf ist auch auf nachfolgenden Internetseiten im Zeitraum der Anhörung möglich:
https://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/754462/bekanntmachungen.html
https://www.saaleholzlandkreis.de
Stellungnahmen sind schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens, A15/092.22:0007/4, an das
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Kommunalaufsicht
Im Schloß
07607 Eisenberg
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung an den Thüringer Landtag zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine einfache E-Mail nicht dem Schriftformerfordernis entspricht.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 11.09.2026 beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Hinweise zum Datenschutz sowie zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetzes:
Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung gespeichert und ausgewertet sowie an den Thüringer Landtag weitergeleitet.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beigefügte sowie im Anhörungszeitraum ausliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetzes“ in Anlage 2a hingewiesen.
Das am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Beteiligtentransparenzdokumentation und das Lobbyregister beim Landtag (Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetz -ThürBetdokLobregG-) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG genannten Angaben erfasst werden.
Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o.g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das der Bekanntmachung beigefügte Formblatt nach Anlage 2b zur Datenerhebung nach § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG verwendet werden, das auch in den genannten Auslegungsräumen und auf den o.g. Internetseiten bereitgehalten wird.
Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält, wird auf das ebenfalls beiliegende Formblatt in Anlage 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen. Auch dieses wird in genannten Auslegungsräumen und auf den o.g. Internetseiten bereitgehalten.
Eisenberg, 14.07.2026
Im Auftrag
gez. Maria Tomm
stellvertretende Amtsleiterin Kommunalaufsicht
Anlagen 2a, 2b, 2c