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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Gemeinsame Bekanntmachung zur Anhörung der Einwohnerschaft

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Untere staatliche Verwaltungsbehörde

Rechtsaufsichsbehörde

Im Schloß

07607 Eisenberg

Gemeinsame Bekanntmachung

zur Anhörung der Einwohnerschaft der Stadt Dornburg-Camburg, der Gemeinden Frauenprießnitz, Großlöbichau, Golmsdorf, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern

zum Entwurf eines Zweiten Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 8/3558)

In Artikel 1 § 1 Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 (2. ThürGNGG 2026) des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Saale-Holzland-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 1 des 2. ThürGNGG 2026:

Die Gemeinde Wichmar wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Dornburg-Camburg eingegliedert.

Die Regelungen zu den Strukturänderungen und deren ausführliche Begründung sind dem Gesetzentwurf zu entnehmen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum o.g. Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/3558) hat der Thüringer Landtag den o. g. Gesetzentwurf in erster Beratung am 25. Juni 2026 behandelt und an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Der Ausschuss hat am 26. Juni 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Bestandsänderungen (Auflösungen) von Gemeinden bedürfen nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eines Gesetzes. Vor dem Erlass des Gesetzes müssen die beteiligten Gemeinden und die Einwohnerschaft (Einwohnerschaft i. S. der Begriffsbestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürKO) gehört werden. Die Anhörung obliegt der Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis führt zu den vorgesehenen Strukturänderungen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ein schriftliches Anhörungsverfahren der Einwohnerschaft der Stadt Dornburg-Camburg, der Gemeinden Frauenprießnitz, Großlöbichau, Golmsdorf, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern durch.

Dieses findet vom 10. August bis zum 11. September 2026 statt.

Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Stadt Dornburg-Camburg, der Gemeinden Frauenprießnitz, Großlöbichau, Golmsdorf, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern.

Die Einwohner haben die Möglichkeit zum Gesetzentwurf ihre Stellungnahme abzugeben.

Der o. g. Gesetzentwurf und die weiteren Anhörungsunterlagen liegen im Zeitraum vom 10. August bis 11. September an folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:

1.

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Rathausstr. 1

07774 Dornburg-Camburg,

Rathaus, im 1. Obergeschoss, Zimmer 07/ Hauptamt

Montag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

2.

Stadt Dornburg-Camburg

Schulstraße 1

OT Dorndorf-Steudnitz

07774 Dornburg-Camburg,

Büro des Ortsteilbürgermeisters

Dienstag:

18:00 bis 19:00 Uhr

3.

Gemeinde Frauenprießnitz

MTS-Str. 13

07774 Frauenprießnitz

Rentamt, Büro des Bürgermeisters

jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr

4.

Gemeinde Golmsdorf

Kunitzer Str. 16,

07751 Golmsdorf

Rathaus, Büro des Bürgermeisters

Donnerstag:

17:00 - 19:00 Uhr

5.

Gemeinde Großlöbichau

Dorfstr. 18

07751 Großlöbichau

Dorfgemeinschaftshaus, Büro der Bürgermeisterin

Dienstag:

17:00 - 18:00 Uhr

6.

Gemeinde Lehesten

Dorfstr. 36

07778 Lehesten

Gemeindebüro im Dorfgemeinschaftshaus

Dienstag:

18:00 - 19:00 Uhr

7.

Gemeinde Neuengönna

Nerkewitzer Str. 25

07778 Neuengönna

Dorfgemeinschaftshaus, Büro des Bürgermeisters

Donnerstag (ungerade Kalenderwoche): 18:00 - 19:00 Uhr

8.

Gemeinde Tautenburg

An der Bastei 11b

07778 Tautenburg

Gemeindebüro, Büro des Bürgermeisters

jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 17:30 - 18:00 Uhr

9.

Gemeinde Wichmar

Dorfstr. 52

07774 Wichmar

Dorfgemeinschaftshaus, Büro des Bürgermeisters

Donnerstag

18:00 - 19:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die Anhörungsunterlagen und in den Gesetzentwurf ist auch auf nachfolgenden Internetseiten im Zeitraum der Anhörung möglich:

https://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/754462/bekanntmachungen.html

https://www.saaleholzlandkreis.de

Stellungnahmen sind schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens, A15/092.22:0007/4, an das

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Kommunalaufsicht

Im Schloß

07607 Eisenberg

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung an den Thüringer Landtag zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine einfache E-Mail nicht dem Schriftformerfordernis entspricht.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 11.09.2026 beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Hinweise zum Datenschutz sowie zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetzes:

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung gespeichert und ausgewertet sowie an den Thüringer Landtag weitergeleitet.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beigefügte sowie im Anhörungszeitraum ausliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetzes“ in Anlage 2a hingewiesen.

Das am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Beteiligtentransparenzdokumentation und das Lobbyregister beim Landtag (Thüringer Beteiligtendokumentations- und Lobbyregistergesetz -ThürBetdokLobregG-) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o.g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das der Bekanntmachung beigefügte Formblatt nach Anlage 2b zur Datenerhebung nach § 4 Abs. 1 ThürBetdokLobregG verwendet werden, das auch in den genannten Auslegungsräumen und auf den o.g. Internetseiten bereitgehalten wird.

Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält, wird auf das ebenfalls beiliegende Formblatt in Anlage 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen. Auch dieses wird in genannten Auslegungsräumen und auf den o.g. Internetseiten bereitgehalten.

Eisenberg, 14.07.2026

Im Auftrag

gez. Maria Tomm

stellvertretende Amtsleiterin Kommunalaufsicht

Anlagen 2a, 2b, 2c