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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 09.08.2023

Beschluss: 04/0113/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Großlöbichau genehmigt in seiner Sitzung am 09.08.2023 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 12.07.2023.

Beschluss: 04/0112/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner Sitzung am 09.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/96 Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die im Bebauungsplan Nr. 01/96 Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“, i.d.F. vom Oktober 1996, mit dem Genehmigungsvermerk vom 01. April 1997 (Az. 210-4621.20-EIS-032, TLVwA, rechtswirksam bekanntgemacht am 20.06.1997); dargestellten Flurstücke der Gemarkung Großlöbichau: 79/10, 453/11, 623/2, 1463/4, 1463/11, 1463/12, 1463/13, 1463/14, 1463/15, 1463/17, 1463/18, 1463/19, 1463/21, 1463/22, 1463/24, 1463/25, 1463/26, 1463/29, 1463/30, 1474, 1476, 1477, teilweise die Flurstücke: 623/3, 453/12, 1463/1, 1463/23, 1463/28, sowie in der Gemarkung Kleinlöbichau die Flurstücke: 78, 79/2, 79/11, 81/1, 82/2, 82/4, 82/5, 82/6, 85/5, 85/11, sowie teilweise die Flurstücke: 79/8 und 79/15. In nördlicher Richtung wird das Plangebiet begrenzt von der Bundesstraße B7 von Jena nach Bürgel, in westlicher Richtung wird das Plangebiet begrenzt vom Wohngebiet „Vor dem Dorfe“ in Großöbichau, in östlicher Richtung liegt der Geltungsbereich ca. 370 m vom Ortsteil Kleinlöbichau entfernt und in südlicher Richtung wird das Plangebiet überwiegend von Ackerland begrenzt. Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan Bebauungsplan Nr. 01/96 Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“, i.d.F. vom Oktober 1996, rechtskräftig seit 20.06.1997, mit der zeichnerischen Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich Bebauungsplan), ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungs-beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

-abgelehnt-

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss: 04/0114/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Großlöbichau genehmigt in seiner Sitzung am 09.08.2023 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 12.07.2023.

gez. Isserstedt-Theilig, Bürgermeisterin