Die Haushaltssatzung der Gemeinde Großlöbichau für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13. Juni 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 18. Juli 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 16. August 2023 die öffentliche Bekanntmachung zugelassen.
Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 02. Oktober bis 17. Oktober 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dornburg-Camburg, den 08. September 2023
gez. Isserstedt-Theilig
Bürgermeisterin
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Großlöbichau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 1.493.424 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 367.494 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der gemeindesteuern werden nach der Hebesatzsatzung der Gemeinde Großlöbichau festgesetzt.
2. Gewerbesteuer — 357 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Großlöbichau, den 08. September 2023
gez. Isserstedt-Theilig
-Siegel-
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Großlöbichau unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.
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