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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung der Benutzungsordnung

für die Kindertageseinrichtung „Waldwichtel“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Neuengönna

Aufgrund der §§ 22 bis 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. S.2022) - zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. Nr. 152), der §§ 2, 18 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna in seiner Sitzung vom 13.08.2024 die folgende 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung „Waldwichtel“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Neuengönna vom 26.03.2024 beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

1.

In Nr. 4 Absatz 2 erhält folgende neue Formulierung:

„(2) Die Kindertageseinrichtung gewährleistet einen Betreuungsumfang bis zu 10 h täglich. Eltern haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsumfängen zu wählen: Über einen Betrachtungszeitraum von einer Woche können dies

1. bis zu 6 h (Halbtags) oder

2. bis zu 10 h (ganztags) sein.

Das zu entrichtende monatliche Benutzungsentgelt richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der betreuten Kinder der Personensorgeberechtigten (Familie) sowie nach dem Betreuungsumfang (vgl. Anlage 2 der Entgeltordnung).“

Artikel 2

Inkraftreten

Diese Ordnung tritt am 1. Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat der Bekanntmachung folgt.

Neuengönna, den 05.09.2024

gez. Schwarze  — - Siegel -

Bürgermeister