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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Datenübermittlungen der Meldebehörde an die Bundeswehr

Hinweis zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts gegen die Datenübermittlung:

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.

Die Meldebehörden werden mit § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Rekruten.

Bis Ende März 2026 sind somit die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2009 geboren zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.

Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2027 vollendet. Der Widerspruch der im Jahr 2009 geborenen weiblichen und männlichen in der VG Dornburg-Camburg gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2026 stattfindende Datenübermittlung, ist bis zum Mittwoch, 31. Dezember 2025 schriftlich möglich bei:

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Einwohnermeldeamt

Rathausstraße 1

07774 Dornburg-Camburg

Das Formular des Antrags an das Einwohnermeldeamt steht auf unserer Homepage unter https://www.vg-dornburg-camburg.eu/dienstleistung/formulare.

Gleichzeitig kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung nach einer Terminbuchung unter persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.