Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Saale“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.
Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
Termine für die Gewässerschau im November 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Saale“ 1. Teilabschnitt in den Landkreisen Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis
(Änderungen vorbehalten)
| Datum | Uhrzeit | Gewässerabschnitt* | Landkreis |
| 04.11.2025 | 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr | Ortslagen/siedlungsnahe Bereiche in Porstendorf/Golmsdorf (ca. vom Wehr Porstendorf bis TWA Porstendorf) + Dorndorf-Steudnitz (ca. von Mündung Ermtalbach bis Zementwerk) | Saale-Holzland-Kreis |
| 06.11.2025 | 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr | Wehr Camburg bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt | Saale-Holzland-Kreis Weimarer Land |
*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
| An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden: | |
| Postalisch: | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Referat 44 Göschwitzer Straße 41 07745 Jena |
| Telefonisch: | Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 57 3942 888 |
| Per E-Mail: | gu@tlubn.thueringen.de |