Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der Gewässerschau für die „Saale“ (Gewässer 1. Ordnung) 1. Teilabschnitt im November 2025 in den Landkreisen Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Saale“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

Termine für die Gewässerschau im November 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Saale“ 1. Teilabschnitt in den Landkreisen Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis

(Änderungen vorbehalten)

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

Postalisch:

Thüringer Landesamt

für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 44

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Telefonisch:

Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 57 3942 888

Per E-Mail:

gu@tlubn.thueringen.de