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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Artikelsatzung zur Aufhebung von Satzungen der Gemeinde Golmsdorf

Die Artikelsatzung zur Aufhebung von Satzungen der Gemeinde Golmsdorf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 6. August 2025 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.

Von dort wurde mit Schreiben vom 27. August 2025 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Golmsdorf, den 20. September 2025

gez. Zollmann

Bürgermeister

Artikelsatzung zur Aufhebung von Satzungen der Gemeinde Golmsdorf

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277,288) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202), hat der Gemeinderat der Gemeinde Golmsdorf in der Sitzung am 6. August 2025 nachfolgende Artikelsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Golmsdorf (Kindergartensatzung) vom 17. August 2020 wird aufgehoben.

Artikel 2

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die in Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Golmsdorf vom 13. Oktober 2023 wird aufgehoben.

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft.

Golmsdorf, den 20. September 2025

Im Original gezeichnet und gesiegelt

gez. Zollmann

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Golmsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.