Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde

Frauenprießnitz

Gemarkung

Schleuskau

Flur

0

Flurstück(e)

1/1

wurde eine

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 29.09.2025 bis 31.10.2025

in der Zeit

von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag verlängert bis 18.00 Uhr

und Freitag bis 12.30 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler,

An der Brauerei 2, 07745 Jena

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena Widerspruch eingelegt werden.

Jena, den 20.09.2025

Jens Gabler (ÖbVI)