III. Organisationsplan
IV. Alarmplan
V. Einsatzplan
Die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass eine systematische und effektive Gefahrenabwehr im Hochwasserfall einen koordinierten Einsatz von Kräften der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und der Gemeindeverwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde erfordert. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürgern haben zudem noch eine weitere wichtige Aufgabe:
Nach § 5 Abs. 2 WHG [1] ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Das bedeutet, betroffene Bürger müssen die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz ihres Eigentums rechtzeitig selbst treffen. Dazu zählt insbesondere, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anpassen, um auf diese Weise die Schäden zu minimieren.
Das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2019 verpflichtet im § 55 die Gemeinde, welche erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist, einen Wasserwehrdienst einzurichten.
1.1. Zweck des Wasserwehrdienstes
Zur Vermeidung oder Verminderung der Hochwasserschäden haben Städte und Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sowie Alarm- und Einsatzpläne (A+E-Pläne) aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit erforderlich, untereinander abzustimmen. In diesen Plänen regelt die Kommune die Vorgehensweise im Rahmen der Gefahrenabwehr bei Hochwasserereignissen, die Verantwortlichkeiten sowie Zuständigkeiten und dokumentiert die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen aus vorangegangenen Ereignissen. Der Kommune wird empfohlen, die A+E-Pläne anhand von Musterszenarien (einfache Wassergefahr bis extreme Wassergefahr (z. B. HQ100)) auszuarbeiten. Wesentliche Grundlagen hierfür stellen die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten [Tabelle 1] dar.
Der erstellte A+E-Plan muss in der Gemeinde ausreichend kommuniziert werden, z. B. im Rahmen einer Bürgerbeteiligung. Da die Hochwasserereignisse nicht auf einen einzelnen Zuständigkeitsbereich begrenzt sind, ist es wichtig, den A+E-Plan mit den angrenzenden Organisationen und Institutionen sowie insbesondere mit den Nachbarkommunen abzustimmen. Personelle Wechsel, Baumaßnahmen an Gewässern oder Ufern sowie ggf. neue hydrologische und hydraulische Erkenntnisse machen außerdem eine regelmäßige Aktualisierung des A+E-Plans erforderlich. Es wird dabei ein Turnus von einem Jahr empfohlen.
In der Thüringer Verordnung zur Einrichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO) werden für die von Hochwasser betroffenen Flussabschnitte (überwiegend Gewässer erster Ordnung) Richtwasserstände für die Alarmstufen festgelegt. Um den betroffenen Landkreisen, Gemeinden und Nutzern der Gewässer eine drohende Hochwassergefahr so frühzeitig wie möglich anzukündigen, ist es u. U. wichtig, eigene Warnschwellen für die Gemeinde festzulegen oder Hilfspegel zu nutzen. Nur dadurch wird gewährleistet, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
1.2. Aufgaben des Wasserwehrdienstes
Die Gemeinde trifft zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wasserwehrdienst die erforderlichen Maßnahmen.
Die Gemeinde hält die Ausrüstung der Einsatzkräfte sowie die technische Ausstattung zur Gefahrenabwehr bereit.
Der Gemeinde obliegt die Aus- und Weiterbildung der Kräfte des Wasserwehrdienstes.
In der Gemeinde Neuengönna wird der Wasserwehrdienst durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuengönna wahrgenommen und organisiert.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2024 wurde die Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr und den Wasserwehrdienst der Gemeinde Neuengönna neu gefasst.
Zur Abwehr von Wassergefahren obliegen dem gemeindlichen Wasserwehrdienst folgende Aufgaben:
| a) | Über die Warnhinweise und Wasserstandsmeldungen des Landes hinausgehende Beobachtung der örtlichen Wasserstandentwicklung und Eisführung sowie Beurteilung dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung, deren Hab und Gut, der Gewerbeflächen und der Verkehrswege, |
| b) | Warnung betroffener Personen (z. B. Bevölkerung, Gewerbebetriebe, Industrie) bei Überschwemmungsgefahren, |
| c) | Kontrolle der Situation an wasserwirtschaftlichen Anlagen, |
| d) | Beobachtung gefährdeter Objekte, |
| e) | Bei Verschärfung: Einrichtung von Wachdiensten, |
| f) | Bekämpfung bestehender Auswirkungen von Wassergefahren durch Überschwemmungen, |
| g) | Sicherung von Schadstellen an gefährdeten Objekten, |
| h) | Übungen der Alarmierungswege und der Abwehrmaßnahmen zur praktischen Überprüfung der Alarm- und Einsatzplanungen, |
| i) | Anleitung zur Selbsthilfe der Bevölkerung. |
Die Gemeinde stellt einen Organisationsplan der Kräfte des Wasserwehrdienstes auf, der mindestens folgende Angaben enthält:
| a) | die Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte sowie der Anlagen an den Gewässern, |
| b) | die Beschreibung und Bezeichnung der gefährdeten Infrastruktur im innerörtlichen Bereich gemäß den bisherigen Ereignissen und der vorliegenden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, |
| c) | den Leiter des Einsatzes, seinen Stellvertreter und die vorgeplanten Kräfte sowie deren Erreichbarkeit, |
| d) | die Art der Alarmierung, |
| e) | den Sammlungsort, |
| f) | die Ablösung und Versorgung, |
| g) | die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel, |
| h) | das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel, |
| i) | die Art und Weise der Nachrichtenübermittlung. |
Die Satzung wurde am 16.11.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Für die Alarmierung und den Einsatz des Wasserwehrdienstes stellt die Gemeinde auf der Grundlage des Organisationsplanes der Kräfte des Wasserwehrdienstes einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan auf, der mindestens folgende Angaben enthält:
| a) | die örtliche Gefährdung und die Gefahrenbereiche, |
| b) | den Beginn und die Art der Gefährdung (Bezugspegel), |
| c) | die einzuleitenden Maßnahmen, |
| d) | die erforderlichen Kräfte und Mittel, |
| e) | die zu alarmierenden Personen und die Sammlungsorte. |
Die Gemeinde schreibt den Hochwasseralarm- und Einsatzplan mindestens alle drei Jahre oder aus konkretem Anlass fort. Die Fortschreibung ist dem betreffenden Personenkreis bekannt zu geben.
2. Fachliche Grundlagen
Wichtige Grundlage für die Erstellung eines Alarm- und Einsatzplanes ist die Dokumentation vorhandener Daten. Die Hochwassergefahrenkarten informieren darüber, welche Flächen von Hochwasser betroffen sein können und welche Wassertiefen dort erreicht werden. In den Hochwasserrisikokarten sind zusätzlich die Flächennutzungen sowie die betroffenen Einwohner und Objekte dargestellt. Ergänzend können Informationen zu den historischen Wasserständen (historische Berichte, Karten, Hochwassermarken) zusammengetragen werden.
Zusammenfassend sind im Rahmen der Grundlagenerfassung folgende Daten zu berücksichtigen:
| 2.1. | Hochwassergefahren- und -risikokarten, |
| 2.2. | Materialien/ Karten von historischen Hochwasserereignissen, |
| 2.3. | Hochwassermarken/ historische Hochwasserstände. |
Die Gemeinde stellt einen Organisationsplan der Kräfte des Wasserwehrdienstes auf.
2.4. Szenarien im Aufgabenbereich der Wehr:
| 1. | Starkregen und Sturzfluten in den Fluren westnordwärts der Ortslage, mit Abfluss durch die Ortslage. Aufgrund der kurzen Vorwarnzeit von unter 1 Stunde liegt hier der Schwerpunkt. | |
| 2. | Flusshochwasser oder ggf. auch Eishochwasser von der Saale oder den Zuflüssen ausgehend. | |
| a. | Überwachung der Saalebrücke und der Lache Brücke Ortsverbindungsstraße Porstendorf-Golmsdorf |
| b. | Überwachung der Stauanlagen Wasserkraftwerk Porstendorf |
| c. | Überwachung der Brücken B88 im Bereich Gönnabach und Erdengraben |
| d. | Überwachung der Bahnbrücke Gönnabach der Bahnstrecke Großheringen-Saalfeld |
| e. | Überwachung der Hochwassersiel im Saaleradwanderweg Porstendorf-Jena |
| f. | Ggf. Campingplatz, Bewohner und Vieh aus der Saale Aue evakuieren |
| g. | Ggf. zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen Kartonfabrik Porstendorf und Autohof einleiten. |
| 3. | Schneeschmelze und/ oder Niederschläge auf gefrorenen Boden in den Fluren westlich der Ortslage. | |
| a. | Überwachung der Brücken und Wehre des Gönnabach in der Ortslage Neuengönna |
| 4. | Überspühlung der Brücken und der K 209 am Gönnabach, die die Passierbarkeit der Straßen Außerorts und in der Ortslage oder den Zufahrten erschweren oder verhindern. | |
2.5. Beschreibung und Bezeichnung der Fluss- und Bachabschnitte sowie Anlagen
Bezeichnung der Fluss- und Bachabschnitte
Tabelle 2
| Name/ Bezeichnung | Einordnung | Gefährdung |
| Saale ca. Gewässer Kilometer 200-206 | 1.Ordnung |
|
| Erdenbach (zeitweise Wasserführend) | 2.Ordnung |
|
| Flutmulde Porstendorf (Quellgebiet und ganzjährlich Wasserführend) | 2.Ordnung |
|
| Würfelsgraben (zeitweise Wasserführend) | 2.Ordnung |
|
| Gönnabach | 2.Ordnung |
|
In der Gemarkung Neuengönna gibt es keine klassischen Hochwasserschutzdeiche, nur Aufschüttungen oder Aufwallung zum Schutz vor Hochwassern.
2.6. Möglich gefährdete Gebiete / Infrastrukturen
Gebiete:
| - | Ortslage Neuengönna | |
| • | Feuerwehr, Kegelbahn |
| • | Dorfplatz, |
| • | Dornburger Straße |
| - | Ortslage Porstendorf | |
| • | Kartonfabrik |
| • | Autohof, |
| • | Campingplatz, |
| • | An der Lache |
| Infrastruktur: | ||
| - | Stauanlage Wasserkraftwerk Lache | |
| - | Saalabrücke Golmsdorf-Porstendorf | |
| - | Lache Brücke | |
| - | Brücke K 209 | |
| - | Brücke B 88 | |
| - | Brücke Deutsche Bahn | |
| - | Durchlässe Flutmulde Saaleradwanderweg, Würfelsgraben B88 und Erdengraben B88 | |
2.7. Wasserwirtschaftliche Anlagen/ Objekte
| - | Wasserkraftwerk Lache |
| - | Verrohrung und Schütze der Flutmulde Porstendorf |
| - | Durchlässe Würfelsgraben B88 und Erdengraben B88 |
| - | Stauwehre Ortslage Neuengönna |
| - | Brücken in der Ortslage Neuengönna |
Kontrollen
Mitglieder der Wehr führen regelmäßige, nach Möglichkeit monatliche oder Ereignisbasierte Sichtkontrollen der wasserwirtschaftlichen Anlagen durch. Die Sichtkontrollen orientieren sich an:
Außengebietsentwässerung
| - | Profilierung der Gräben ohne nennenswerte Schäden an den Böschungen, hauptsächlich in Richtung der Ortslage, |
| - | Keine Abflusshindernisse in den Gräben, |
| - | Beschädigung der Grasnarbe (durch Wildschweine, Fahrspuren, Trittschäden bspw. von Pferden/ Kühen, etc.) |
| - | Angelegte Erdbaue von Fuchs, Dachs, Biber, etc. |
| - | Rissbildung |
| - | … |
2.8. Aktivierung der Wehr/ Einrichten von Wachdiensten
Bei Überschreiten der Wasserspiegel des Meldebeginns am Pegel Rothenstein oder bei der Prognose von Starkregen (ca. 25 mm/ h) beginnt die Wehr auf Grundlage des Alarmplanes ihre Arbeit.
Die Einsatzleitung wird bei Bedarf im Feuerwehrgerätehaus eingerichtet.
Mit steigendem Pegel werden weitere Kräfte der Wehr alarmiert und ggf. aktiviert.
Die Alarmierung erfolgt per Sirene oder übers Smartphone.
Nach der Aktivierung nimmt die Wehrleitung Verbindung mit den Nachbarorten auf (Tabelle6).
Die Ausrüstung von Wachdiensten und Überwachung von Anlagen nach 3.4 erfolgt gem. Anlage 2.
2.9. Sicherung von Schadstellen an gefährdeten Objekten
Die Sicherung von Schadstellen erfolgt gem. Weisung der Einsatzleitung im Zusammenwirken mit den Zuständigen Eigentümern/ Unterhaltungspflichtigen
2.10. Übungen der Alarmierungswege und der Abwehrmaßnahmen zur praktischen Überprüfung der Alarm- und Einsatzplanungen
Die Gemeinde führt einmal jährlich eine Einsatzübung zur Überprüfung der Alarmierungs-wege und der Abwehrmaßnahmen durch und aktualisiert ggf. den Organisations-, Alarm- und Einsatzplan.
2.11. Anleitung zur Selbsthilfe
Die Anleitung zur Selbsthilfe erfolgt gem. den Handlungsempfehlungen der DWA.
2.12. Versammlungsorte/ Versorgung der Einsatzkräfte
| Versammlungsorte |
| Feuerwehr Gerätehaus, Nerkewitzer Str. 25a, 07778 Neuengönna |
| Dorfgemeinschaftshaus, Nerkewitzer Str. 25, 07778 Neuengönna |
—
| Versorgung |
| Feuerwehr Gerätehaus, Nerkewitzer Str. 25a, 07778 Neuengönna |
| nach Bedarf an den jeweiligen Einsatzstellen |
2.13. Evakuierungsorte
| Gebäude | Eigentümer/Ansprechpartner |
| Dorfgemeinschaftshaus | Gemeinde Neuengönna |
| Bahnhof Porstendorf | nach Absprache mit dem Eigentümer |
| Bulgarische Stube, Porstendorf | nach Absprache mit dem Eigentümer |
| Wohnungen | Privateigentümer, in Absprache |
Zu beachten / zu organisieren
3. Alarmplan
Auf Basis der fachlichen Grundlagen, sind im nächsten Abschnitt Informationen zu den Strukturen der Meldewege, zu den für die Gemeinde maßgeblichen Messstellen und Pegeln sowie zu den im Hochwasserfall zu beteiligenden Organisationen zusammengetragen.
Eine weitere wichtige Grundlage zur Aufstellung des A+E-Plans ist die Zusammenstellung der für die Gemeinde maßgeblichen Pegel und Messstellen. Die Hochwassermeldepegel (HWMP) des Freistaates Thüringen und die für diese festgelegten Alarmstufen genügen i. d. R. nicht, um die Gemeinde rechtzeitig vor einer drohenden Hochwassergefahr zu warnen. Da an den Gewässern zweiter Ordnung häufig keine Landespegel vorhanden sind, obliegt es der Gemeinde, eigenverantwortlich Überwachungsstellen und Hilfspegel einzurichten bzw. die für sie relevanten Pegelstände aus dem Landesnetz abzuleiten.
Neben dem Standort der für die Gemeinde maßgeblichen Pegel und Messstellen sind insbesondere deren kritische Messwerte und die sich daraus für die Kommune ergebenden Vorwarnzeiten zu dokumentieren (vgl. Tabelle 2).
3.1. Wassergefahren im Freistaat Thüringen
Übersicht Informationsquellen
Tabelle 3
| Informationsquelle | Erreichbar unter | Informationsinhalte |
| Landes Hochwasser Nachrichten Zentrale Thüringen (HNZ) Pegel Rothenstein | http://www.tlubn-jena.de/hnz |
|
| Meine Pegel | App, Smart Phon | amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App |
| MDR Videotext | Videotext Tafel 535 und 536 | Aktuelle Wasserstände Aktuelle Informationen |
| Deutscher Wetterdienst (DWD) | http://www.dwd.de | Aktuelles Wetter Wettervorhersage Niederschlagsmengen/ -radar Unwetterwarnungen |
| Satellitenbild | http://de.sat24.com/de/de | Satellitenbild Deutschland |
Übersicht über für die Gemeinde maßgeblichen Messstellen und Pegel des Landes
Tabelle 4
| Messstelle/ Pegel | Standort | Gewässer | Wichtiger Messwert, Vorwarnzeit, Ereignis | Perma-nente Über-wachung | Zustän-digkeit |
| Rothenstein (HWMP) | Brücke K166 | Saale | 250 cm (Meldebeginn) | Ja | TLUBN |
Im Rahmen des Hochwasserwarn- und alarmdienstes des Freistaates Thüringen warnt die Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) mit Sitz im Thüringer Landesamt für Umwelt und Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die zuständige Zentrale Leitstelle nach § 14 Thüringer Rettungsdienstgesetz sowie andere Meldeempfänger mittels Fax oder E-Mail vor drohendem Hochwasser (Hochwasserwarnung) und wenn die vorgegebenen Meldegrenzen erreicht bzw. überschritten werden (Hochwassermeldung).
Die Meldegrenzen sind als Wasserstände auf die einzelnen, im Hochwassermeldedienst verwendeten Pegel bezogen.
Die Hochwassermeldungen kommen einmalig bei Grenzwertüberschreitung und enthalten folgende Angaben:
Bei Anruf des Messwertansagers erhält man folgende Angaben:
Bei anhaltender Hochwassersituation erhalten die Empfänger situationsabhängig weitere Hochwasserinformationen (bis hin zu stündlichen Mitteilungen). Die zuständige Zentrale Leitstelle nach § 14 Thüringer Rettungsdienstgesetz leitet die Informationen an die betroffenen Gemeinden weiter. Diese verteilen sie innerhalb der Gemeinde. Für Gemeinden und Bürger besteht die Möglichkeit, über die Internetseite der HNZ (http://www.tlug-jena.de/hw/) Meldungen selbst zu generieren und per E-Mail zu bestellen.
3.3. Übersicht Pegel, Wasserstand - Abfluss - HQ(T)
3.4. Beteiligte und Auslöseschwellen
Im Hochwasserfall beteiligte Personen
Tabelle 5
Die Personalliste der Einsatzabteilung ist in der Anlage 3 angehängt.
Festlegung der Gemeinde, unter welchen Bedingungen bzw. Pegelständen, welche Organisationen im Hochwasserfall benachrichtigt und beteiligt werden. Neben den Meldungen der offiziellen HWMP können dazu auch andere Ereignisse z. B. lang- anhaltender, starker Niederschlag oder Sickerwasseraustritte in einem bestimmten Deichabschnitt auslösend sein. Als Auslöseschwellen können daher u. a. dienen:
Im Hochwasserfall beteiligte Organisationen
Tabelle 6
3.5. Warnung und Information der Bevölkerung
Für die Warnung und Information der Bevölkerung sind die Gemeinden und Städte zuständig. Es ist notwendig, die Bevölkerung zu warnen, um zum einen auf eine bestehende Hochwassergefahr hinzuweisen und zum anderen kurzfristig das Beachten bestimmter Verhaltensregeln zu ermöglichen (z. B. Aufsuchen sicherer Orte, Einschalten des Radios). Um möglichst viel Zeit für Selbsthilfemaßnahmen zu lassen, sollten Warnung und Information so früh wie möglich erfolgen. Für die Verbreitung der Information gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Information sollte möglichst mit standardisierten und einheitlichen Texten erfolgen (vgl. Abbildung 1). Im Anhang sind dazu weitere Beispiele gegeben.
Abbildung 1: Muster für eine Bürgerinformation im Hochwasserfall
Weitere Vorlagen
Anlage 4 Hochwasserinformation
Anlage 5 Hochwasserinformation Vorwarnung
Anlage 6 Hochwasserinformation Kurzfassung
Anlage 7 Lautsprecherdurchsagen
4. Einsatzplan
Für die Gefahren- und Hochwasserabwehr des Wasserwehrdienstes stellt die Gemeinde auf der Grundlage des Organisationsplanes der Kräfte des Wasserwehrdienstes und dem Hochwasseralarmplan den Hochwassereinsatzplan auf.
4.1. Benachrichtigungen
In Tabelle 5 und Anlage 2 befindet sich die Zusammenstellung aller im Hochwasserfall zu beteiligenden Personen. Im Wesentlichen:
Für alle Personen muss eine ständige Erreichbarkeit gewährleistet sein. Im Rahmen der Aktualisierung des A+E-Plans ist es insbesondere wichtig, diese Tabelle regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen.
4.2. Übergeordneter Einsatzplan
In Anlage 2 ist der Einsatzplan dargestellt. In diesem wird aufgeführt, welche Einsatzmaßnahmen bei welchen Pegelständen durchzuführen sind. Neben dem Einberufen des Stabes sind die allgemeinen Abwehr- und Einsatzmaßnahmen im Gemeindegebiet, die auch überörtlich von Bedeutung sind und von daher der Information und ggf. der Abstimmung mit der nächsthöheren Führungsebene bedürfen, zu regeln. Dies sind u. a.
Spezifische Einsatzmaßnahmen für einzelne gefährdete Nutzungen und Objekte werden separat in Kapitel 5.3 betrachtet.
Maßnahmen, welche die Situation, der am Gewässer ober- oder unterhalb liegenden Gemeinden beeinträchtigen können, sind diesen umgehend mitzuteilen. Bei Erfordernis ist ständiger Kontakt zu halten.
4.3. Gefährdete Nutzungen und Objekte sowie spezifische Einsatzmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr und den in der Gemeinde bestehenden Strukturen zur Hochwasserabwehr, sind die Siedlungseinheiten sowie vorhandenen Nutzungen, Objekte und Personen innerhalb dieser Einheiten zu erfassen:
Die gefährdeten Nutzungen und Objekte sind in Anlage 4 dargestellt.
Für jedes dieser Objekte ist die konkrete Gefährdung durch Hochwasser (z. B. Wasserstände, Überschwemmungslinien) zu untersuchen und daraus spezifische Einsatzmaßnahmen und Handlungsanweisungen abzuleiten. Für ein Objekt können sich, abhängig von der jeweiligen Hochwassergefährdung, unterschiedliche Einsatz- und Handlungsmaßnahmen ergeben.
Von der Gemeinde sind des Weiteren die ausführenden Maßnahmen (vgl. Tabelle 7) festzulegen und der Umfang der für die Einsatzmaßnahmen benötigten Hilfsmittel (vgl. Tabelle 8) abzuschätzen.
Große Bedeutung kommt der Festlegung von Warnschwellen bzw. Pegelwerten (vgl. Kapitel 3.2) zu, bei denen die jeweiligen spezifischen Einsatzmaßnahmen ausgeführt werden sollen.
Einsatzmaßnahmen für gefährdete Nutzungen, Siedlungseinheiten und Objekte
Tabelle 7
4.4. Vorhandene Hilfsmittel und Geräte
Übersicht der vorhandenen Hilfsmittel und Geräte, die von der Gemeinde für den Hochwasserfall vorgehalten beschafft werden sollen, sowie deren Lagerort (Tab. 9).
Ausstattung der Wasserwehrdienste
Tabelle 8
| Ausstattung der Wasserwehr | Lagerort |
| Beleuchtungssatz, Lichtmasten mit Akkus (Beleuchtungsdauer 12h) | Gerätehaus |
| 200 Sandsäcke, Jute | Gerätehaus |
| Markierungsfähnchen (je 5x rot, gelb, grün, blau) | Gerätehaus |
| 3 Wathosen (1 x XXL, 1 x XL, 1 x L) | Gerätehaus |
| Regenjacken, -hosen (3 x XXL, 3 x XL, 3 x L) | Gerätehaus |
| Gummistiefel (je 2x 40/ 42/ 44/ 46/ 48) | Gerätehaus |
| 2 Handscheinwerfer (Beleuchtungsdauer 6h) | Gerätehaus |
| Sperrschilder, Warnbarken | Bauhof |
| 4 Funkgeräte ( Sepura SC 2020) | Gerätehaus |
| 5 Bierbankgarnituren | Bauhof |
| 2 x Pavillon 3m x 3 m, mit Seitenwänden | Gerätehaus |
| 1x Schwerlastregal | Bauhof |
Neben den von der Gemeinde vorgehaltenen Hilfsmitteln und Geräten können bei nachfolgenden Unternehmen Materialien abgerufen werden:
Tabelle 10: Vorhandene Hilfsmittel und Geräte der Nachbargemeinden
Tabelle 9
Tabelle 11: Vorhandene Hilfsmittel und Geräte der Nachbargemeinden
Tabelle 10