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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Freistaat Landesamt für Bodenmanagement Thüringen und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen

Burgstraße 5 — Gera, 26.08.2025

07545 Gera

Az.: 2-5-0514

Anordnungsbeschluss

1.

Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Rabis, Waldflächen"

Nach § 103a Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Rabis und Großlöbichau, Landkreis Saale-Holzland-Kreis angeordnet.

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 2,26 ha.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera durchgeführt.

2.

Grundstücke

Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke

Gemarkung Rabis Flur 2

Flurstücke Nr. 190, 191,

Gemarkung Rabis Flur 3

Flurstücke Nr. 217, 218,

Gemarkung Großlöbichau Flur 6

Flurstücke Nr. 929, 930.

3.

Anmeldung von Rechten

Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anzumeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines oben angegebenen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Begründung:

Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen Landtausches beim TLBG Flurbereinigungsbereich Ostthüringen schriftlich beantragt.

Alle Flurstücke befinden sich im Naturschutzgebiet Kernberge-Wöllmisse. Der Flächentausch dient der Arrondierung von Flächen für das Naturschutzgebiet, dabei vor allem der Verbesserung der naturschutzfachlichen Entwicklung insgesamt und der Erzeugung kompakter Flächen für die naturnahe Waldentwicklung. Im Gegenzug erhält der private Waldbewirtschafter besser erschlossene Flächen.

Durch die Tauschpartner wurde glaubhaft dargetan, dass sich der Tausch verwirklichen lässt. Die Tauschpartner sind sich über die eigentumsrechtlichen Regelungen einig. Der vorgesehene freiwillige Landtausch entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des §103a, Abs. 2 FlurbG (Naturschutz und Landschaftspflege).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen,

Burgstraße 5, 07545 Gera

einzulegen.

Im Auftrag

Dr. Frauke Anders — (DS)

Referatsleiterin Flurbereinigungsbereich

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.