Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Zimmern wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.2025 beschlossen und mit Schreiben vom 31.07.2025 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.
Von dort wurde mit Schreiben vom 15.08.2025 die öffentliche Bekanntmachung vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 22.09.2025 bis zum 06.10.2025 in der Kämmerei der VG-Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der VG Dornburg-Camburg zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Zimmern, den 20.09.2025
gez. Claus
Bürgermeisterin
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Zimmern folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| der Gesamtbetrag des Haushaltsplaneseinschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||
| die Einnahmen | 324.508 | 369.125 |
| die Ausgaben | 324.508 | 369.125 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||
| die Einnahmen | 25.650 | 255.039 |
| die Ausgaben | 25.650 | 255.039 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht neu festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden in der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Zimmern festgelegt.
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 53.100 € um 8.400 € erhöht und damit auf 61.500 € neu festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Zimmern, den 20.09.2025
gez. Claus
Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Zimmern unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.