Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in letzter Zeit wird in verschiedenen Bereichen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg vermehrt Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festgestellt. Dies beeinträchtigt nicht nur das Gemeindebild, sondern stellt auch eine hygienische und sicherheitsrelevante Belastung für Fußgänger und Radfahrer oder spielende Kinder- dar.
Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass das Zurücklassen von Hundekot im öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gemäß § 13 Abs. 9 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg sind Tierhalter (Hundeführer, Hundebesitzer) verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere (Hunde) unverzüglich zu beseitigen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 21 ordnungsbehördlicher Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg mit einer Geldbuße von bis
zu 5.000 €
geahndet werden.
Wir bitten daher alle Hundebesitzer, Hundeführern und Gassi-Gehern: Zeigen Sie Rücksicht - und sorgen Sie dafür, dass Hundekot im öffentlichen Raum ordnungsgemäß entfernt wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ordnungsbehörde
der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg