Inhalt
| 1. | Zuständigkeiten 1 | |
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| 1.1. | Leitung der Wasserwehr 1 |
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| 1.2. | Einsatzleitung 1 |
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| 1.3. | Erreichbarkeiten 2 |
| 2. | Aufgaben der Einsatzleitung 2 | |
| 3. | Beteiligte am Wasserwehrdienst 2 | |
| 4. | Versammlungsort 3 | |
| 5. | Art der Alarmierung 3 | |
| 6. | Beschreibung der Bereitstellungsräume 3 | |
| 7. | Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel 4 | |
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| 7.1. | Material 4 |
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| 7.2. | Technik 4 |
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| 7.3. | Geräte 4 |
| 8. | Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte 4 | |
| 9. | Evakuierungsort 4 | |
1. Zuständigkeiten
1.1. Leitung der Wasserwehr
Zur Abwehr von Wassergefahren im Gemeindegebiet ist der Bürgermeister der Gemeinde Wichmar als Leiter der Wasserwehr zuständig. Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den 1. Beigeordneten vertreten.
1.2. Einsatzleitung
Der Leiter der Wasserwehr kann die Leitung des Einsatzes auf einen persönlich und fachlich geeigneten Dritten übertragen. Die Einsatzleitung der Wasserwehr kann durch den Leiter der Wasserwehr personell aufgestockt werden. Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen des Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Er trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen über die Einsatzmaßnahmen des Wasserwehrdienstes am Gefahren- oder Einsatzort. Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind die zuständigen Stellen zu informieren.
1.3. Erreichbarkeiten
| Funktion | Name | Telefon |
| Bürgermeister | Timo Schmidt | 0151 14551647 |
| 1. Beigeordneter | Jens Bergner | 0151 62690058 |
| VG-Vorsitzender und Leiter Ordnungsamt | Carl Krumbholz | 0151 68480401 |
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| Gemeindebrandmeister | Jens Bergner | 0151 62690058 |
| stellv. Gemeinde- brandmeister | Dirk Hering | 0170 9939119 |
2. Aufgaben der Einsatzleitung
| a) | ständiger Informationsaustausch mit der Führungsstelle im Landkreis und den Einsatzabschnitten (Deichwachen) |
| b) | Koordinierung des Einsatzes der Hilfskräfte, des Deichverteidigungsmaterials und der Transportmittel |
| c) | Anforderung von zusätzlichem Material und Kräften von der Führungsstelle im Landkreis |
| d) | Organisation des Fernhaltens von Schaulustigen und unbeteiligten Fahrzeugen |
| e) | Sperrung von überflutungsgefährdeten Straßen- und Eisenbahnabschnitten |
| f) | Gefahrendurchsagen |
| g) | Ansprechpartner für die Örtliche Einsatzleitung |
3. Beteiligte am Wasserwehrdienst
| a) | die Feuerwehr im Rahmen der Aufgabenerfüllung in der Allgemeinen Hilfe, |
| b) | Mitarbeiter der Gemeinde Wichmar, |
| c) | die Bewohner der Gemeinde Wichmarab der Vollendung des 18. Lebensjahres unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (§ 55 Satz 3 ThürWG). |
| d) | die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden. |
Die Beteiligten des regulären Wasserwehrdienstes werden geschult und nehmen an Übungen teil. Der Bürgermeister entscheidet über den Antrag auf Aufnahme in den Wasserwehrdienst. Die Aufgenommenen bilden den regulären Wasserwehrdienst. Personen, die im Hochwasserfall aufgefordert oder freiwillig mit Zustimmung des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, gehören für die Dauer des Einsatzes dem Wasserwehrdienst temporär an.
Personen, die regulär in den Wasserwehrdienst aufgenommen wurden und Personen, die aufgefordert oder freiwillig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig.
Mitglieder des Wasserwehrdienstes im Sinne des § 55 ThürWG sind bei ihrer Tätigkeit für den Wasserwehrdienst entweder als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder als ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) gesetzlich über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen.
4. Versammlungsort
Die Einweisung in die Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort erfolgen in Absprache mit dem Bürgermeister / Leiter der Wasserwehr am Feuerwehrgerätehaus Wichmar.
5. Art der Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt über den Bürgermeister nach Absprache mit dem Leiter der Wasserwehr oder über die Rettungsleitstelle.
6. Beschreibung der Bereitstellungsräume
Bereitstellungsraum:
| Buswendeschleife Rodameuschel | Rodameuschel neben Haus Nr. 25 07774 Frauenprießnitz |
| ETRS89/Dezimal Ostwert: 11.711777 Nordwert: 51.042501 |
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7. Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
7.1. Material
| Artikel | Anzahl | Lagerort |
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7.2. Technik
| Artikel | Anzahl | Lagerort |
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7.3. Geräte
| Artikel | Anzahl | Lagerort |
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8. Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte
Einsatzplanung der Deichwachen sowie die materiell technische und organisatorische Vorbereitung des Kontrolldienstes in den Einsatzabschnitten werden in Abstimmung mit der Wasserwehrleitung (Bürgermeister / Leiter der Wasserwehr) durch die Einsatzabschnittsleiter organisiert.
9. Evakuierungsort
Saal - Wichmar (Dorfstr. 37a)
| ETRS89/Dezimal | |
| Ostwert: | 11.690332 |
| Nordwert: | 51.032773 |