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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Öffentliche Ausbietung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Waldfischbach-Burgalben –Jagdbogen II, Burgalben–

Bekanntmachung

über die öffentliche Ausbietung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Waldfischbach-Burgalben –Jagdbogen II, Burgalben–

Der Jagdbogen II –Gemarkung Burgalben– des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Waldfischbach-Burgalben wird ab 01.04.2024 auf die Dauer von acht Jahren neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote.

Beschreibung des Jagdbogens: Gemarkungsgröße 589,2 ha davon 92,5 ha befriedet und 51,4 ha Abgangsflächen an Eigenjagdbezirke der Landesforstverwaltung. Die bejagbare Pachtfläche beträgt somit 445,3 ha. Diese gliedert sich in 163,7 ha Waldfläche (davon 7,0 ha Gemeinde- und 156,7 ha Privatwald) sowie 276,6 ha Feld- und Wiesenfläche bzw. Brachland und 5,0 ha Gewässer.

Es handelt sich um ein Niederwildrevier. Der Abschussplan der letzten drei Jahre sah folgenden Abschuss vor:

Jagdjahr:

Abschuss

Haarwild

Rehwild

Schwarzwild

Füchse

Dachse

männlich

weiblich

männlich

weiblich

2020/21

Soll

0

0

10

10

10

11

Ist

5

2

11

6

8

3

2021/22

Soll

0

0

10

10

10

10

Ist

4

2

9

9

17

4

2022/23

Soll

0

0

10

10

10

10

Ist

3

1

10

7

7

4

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

Jagdverpachtung;

Jagdgenossenschaft Waldfischbach-Burgalben,

Jagdbogen II (Burgalben)

– Nicht öffnen –

bis spätestens „22.01.2024“, „11.00 Uhr“, bei der „Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben“, einzureichen.

Die Pachtbedingungen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer E 20, Frau Wetzke, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Tel.: 06333/925-145, gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € angefordert werden.

Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Die Gebote sind bis spätestens Montag, 22. Januar 2024, 11.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben einzureichen. Die Angebotseröffnung erfolgt in der nächsten Jagdvorstandssitzung.

Waldfischbach-Burgalben, 14.12.2023
Michael Oestreicher
Jagdvorsteher