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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten, sowie auf ungepflegte Grabstätten auf dem Friedhof Leiterstal in Rodalben hin:

Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit von Grabstätten ohne

Nutzungsberechtigte:

Ungepflegte Grabstätte mit Restnutzungszeit ohne

Nutzungsberechtigten:

Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit gemäß § 25 Abs. 2 und § 29 Abs. 2 der Friedhofssatzung Stadt Rodalben öffentlich aufgefordert, sich bis zum 16.05.2024 bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben (Tel.: 06331/234-153 oder 155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, werden die Grabstätten, im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich oder zu Niederschrift einzulegen.

Stadt Rodalben  —  Verbandsgemeinde Rodalben
Claus Schäfer  —  Timo Bäuerle
Stadtbürgermeister  —  1. Beig. der Verbandsgemeinde