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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Aufhebung erlaubtes Gehwegparken, Hauptstraße Clausen

Das erlaubte Gehwegparken in der Hauptstraße in Clausen von Hausnummer 2 - 10 wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge in der Hauptstraße -rechtskonform, auf der Fahrbahn abzustellen sind. Die Hauptstraße in Clausen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit breit genug, so dass der Regelung des § 2 der StVO (Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen), dem Parken auf dem Gehweg Vorrang zu gewähren ist. Des Weiteren ist aufgrund geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen, das Parken auf der Fahrbahn entsprechend vorzuziehen und von den Verkehrsteilnehmern zu beachten.