Verbandsgemeinde Rodalben, den 24.03.2025
Bekanntmachung
Vollzug des BauGB;
Bebauungsplanverfahren „In den Stockwiesen, 1. Änderung und Erweiterung“ der Stadt Rodalben
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist die Kommune verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Die Stadt Rodalben beabsichtigt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „In den Stockwiesen“.
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit schaffen, die Fläche des vorhandenen Gewerbegebietes zu erweitern und eine Mischgebietsfläche neu auszuweisen. Damit soll dem aktuellen Bedarf nach gewerblichen Bauflächen (derzeit stehen in Rodalben keine freien Flächen zur Verfügung) Rechnung getragen werden.
Für einen Teil des Geländes des Planbereichs besteht derzeit ein gültiger Bebauungsplan. Dieser weist für den nördlichen Bereich ein „Gewerbegebiet“ aus. Für den südlichen Bereich des Plangebiets besteht noch kein Bebauungsplan.
Der derzeitige rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rodalben stellt im nördlichen Planbereich eine „Gewerbliche Baufläche“ und im südlichen Teil eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren an die Planung anzupassen und zu ändern.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat Rodalben in seiner Sitzung am 29.01.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Stockwiesen“ zu ändern und den Geltungsbereich zu erweitern.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In den Stockwiesen“ liegt im Bereich der „Apostelmühle“, nordwestlich der Ortslage von Rodalben. Der Planbereich umfasst die Flurstücke Pl.-Nr. 1067/6, 1067/7, 1067/8, 1067/21, 1067/22, 1068/3, 1114/7, 1114/8, 1115, 1117/3, 1117/5, 1117/6, 1118/3, 1135/73 (Teilfläche, Rodalbe), 1403/8, 1403/14, 1406, 1407, 1408/2, 1408/3, 1409/1 und 1409/2. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha und ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt:
{{lt}} = räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)