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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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HH Satzung 2024 VG Rodalben

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /-fehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 650.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 565.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird insgesamt auf 6.000.000,00 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der anteilig auf die Verbandsgemeinde Rodalben entfallenden Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 542.702,53 € festgesetzt.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Sondervermögen Wasserwerk

Sondervermögen Kanalwerk

zusammen:

b) Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Wasser- u. Kanalwerk

c) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), werden für 2017 wie folgt festgesetzt.

6. Laufende Entgelte Wasserversorgung

1) Von den entgeltsfähigen Kosten entfallen folgende Anteile

a) auf die Grundgebühren für Wasserzähler

b) auf die Benutzungsgebühren

c) auf die wiederkehrenden Beiträge

2) Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch

je cbm Frischwasserbezug netto (ohne Mehrwertsteuer)

je cbm Frischwasserbezug brutto (einschl. 7 % Mwst)

3) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers

Zählergröße

Bis Q3=4

Bis Q3=10

Bis Q3=16

Bis Q3=25

Bis Q3=63

4) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag

(ohne Mwst) (incl.7 % Mwst)

je qm gewichtete Grundstücksfläche

0,118 €

0,126 €

7. Laufende Entgelte Abwasserbeseitigung

1) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser je cbm gewichtetes Schmutzwasser einschl. Abwasserabgabe

2) Benutzungsgebühr für je cbm angeliefertes Abwasser aus geschlossenen Abwassergruben einschl. Abwasserabgabe

3) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser je qm zulässige Abflussfläche

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gem. § 26 Abs.1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von  —  29 v.H.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Vorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsjahres

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Rodalben, 04.03.2024
Timo Bäuerle
1. Beigeordneter

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 19.04.2024 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 210, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.

Rodalben, 26.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Timo Bäuerle
1. Beigeordneter