Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1.im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.686.191 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -8.859.852 Euro |
| der Jahresüberschuss /-fehlbetrag auf | -173.661 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 7.492.700 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 7.265.200 Euro |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 227.500 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Euro |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.100.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.512.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.412.000 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.326.500 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 142.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.184.500 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 3.326.500 Euro |
| zusammen auf | 3.326.500 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 650.000,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 565.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird insgesamt auf 6.000.000,00 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der anteilig auf die Verbandsgemeinde Rodalben entfallenden Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 542.702,53 € festgesetzt.
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Sondervermögen Wasserwerk | 549.500,00 € |
| Sondervermögen Kanalwerk | 1.480.000,00 € |
| zusammen: | 2.029.500,00 € |
| b) Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Sondervermögen Wasser- u. Kanalwerk | 2.000.000,00 € |
c) Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), werden für 2017 wie folgt festgesetzt.
1) Von den entgeltsfähigen Kosten entfallen folgende Anteile
|
| a) auf die Grundgebühren für Wasserzähler | 5,0 v.H. |
|
| b) auf die Benutzungsgebühren | 50,0 v.H. |
|
| c) auf die wiederkehrenden Beiträge | 45,0 v.H. |
| 2) Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch | ||
|
| je cbm Frischwasserbezug netto (ohne Mehrwertsteuer) | 1,20 € |
|
| je cbm Frischwasserbezug brutto (einschl. 7 % Mwst) | 1,28 € |
3) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers
| Zählergröße | Netto (Euro) | Brutto incl. 7% Mwst. Euro |
| Bis Q3=4 | 13,20 | 14,12 |
| Bis Q3=10 | 27,00 | 28,89 |
| Bis Q3=16 | 40,00 | 42,80 |
| Bis Q3=25 | 216,00 | 231,12 |
| Bis Q3=63 | 307,20 | 328,70 |
| 4) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag | (ohne Mwst) (incl.7 % Mwst) | ||
| je qm gewichtete Grundstücksfläche | 0,118 € | 0,126 € | |
7. Laufende Entgelte Abwasserbeseitigung
| 1) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser je cbm gewichtetes Schmutzwasser einschl. Abwasserabgabe | 2,32 € |
| 2) Benutzungsgebühr für je cbm angeliefertes Abwasser aus geschlossenen Abwassergruben einschl. Abwasserabgabe | 24,00 € |
| 3) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser je qm zulässige Abflussfläche | 0,278 € |
Gem. § 26 Abs.1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von — 29 v.H.
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 4.159.821,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Vorjahres | 3.925.821,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsjahres | 3.752.160,00 Euro |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 19.04.2024 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 210, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.