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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

39. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rodalben, Teilbereich Gemarkung Donsieders

• Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Biebermühle weist derzeit eine unstrukturierte Mischung unterschiedlicher Nutzungsarten auf, darunter Gewerbe, Wohnnutzung, Verkehrsinfrastruktur und Freizeitflächen. Zentral im Gebiet liegt der denkmalgeschützte Bahnhof Pirmasens-Nord, der einen bedeutsamen Verkehrsknotenpunkt für die Schienenanbindungen nach Zweibrücken/ Homburg, Kaiserslautern, Landau und Pirmasens darstellt. Darüber hinaus ist die Biebermühle durch die direkte Nähe zur BAB 62 an das überregionale Straßennetz angeschlossen.

Der Bereich der Biebermühle weist Missstände in der Funktion, der Baustruktur und der Baugestalt auf, weshalb es einer Neuordnung bedarf. Wie in der vom Landkreis bzw. der Wirtschaftsfördergesellschaft Südwestpfalz in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie Biebermühle ersichtlich, bietet der Bereich aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Lage sowie den in Teilen vorhandenen strukturellen und baulichen Missständen erhebliches Entwicklungspotential.

Zur Sicherung des Standortes Biebermühle und zur Realisierung der vor allem in der Machbarkeitsstudie dargelegten Entwicklungsmöglichkeiten, einschließlich der Beseitigung der strukturellen und städtebaulichen Missstände, soll der Bereich Biebermühle insgesamt überplant und durch die Bauleitplanung abgesichert werden. Eine Fortschreibung der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben und Rodalben ist ebenso erforderlich wie verbindliche Bauleitpläne in Form von Bebauungsplänen für die Ortsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Donsieders sowie der Stadt Rodalben.

So auch für die Fläche zwischen B270 und der Bahnlinie: Dieser Teilbereich stellt eine ungenutzte Sukzessionsfläche dar und soll zukünftig in eine Gewerbefläche bzw. Verkehrsfläche umgenutzt werden. Hintergrund hierfür ist die angestrebte Entwicklung des Areals der ehemaligen Firma Küntzler, jetzt Peter Gross Bau. Der nun zu überplanende Bereich umfasst zunächst die Flächen, welche sich im Eigentum einer Tochtergesellschaft von Peter Gross Bau befinden. Der Teilbereich mit den Bestandsgebäuden ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche dargestellt, weshalb es hier keiner Änderung bedarf.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist die Kommune verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Aus diesem Grund hat der Verbandsgemeinderat Rodalben in seiner Sitzung am 19.03.2025 beschlossen, das Verfahren zur 39. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rodalben einzuleiten.

Der vorliegende Beschluss betrifft die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rodalben für den Bereich der Biebermühle in der Ortsgemeinde Donsieders.

Das Plangebiet umfasst Grundstücksflächen im Bereich der L477 und der B270 gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2.703 m².

Der Geltungsbereich umfasst das folgende Flurstück der Gemarkung Donsieders: 2299/2.

{{lt}} = räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Verbandsgemeinde Rodalben
Wolfgang Denzer
Bürgermeister