Aufgrund des § 5 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzalben werden hiermit die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merzalben zur Versammlung am Donnerstag, 27.04.2023, 19,00 Uhr, Gaststätte „Sportheim FC Merzalben", Am Sportplatz, 66978 Merzalben eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdjahre 2022/2023 |
| 3. | Jahresrechnung 2021/2022 und 2022/2023 |
| 4. | Bericht des Kassenprüfers |
| 5. | Entlastung der Vorstandschaft für den Zeitraum 01.04.2021 - 31.03.2023 |
| 6. | Haushaltsplan 2023/2024 |
| 7. | Jagdpachtangelegenheiten |
| 8. | Zuweisungen |
| 9. | Verschiedenes |
Stimmberechtigt sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, d.h. alle Eigentümer von Grundstücken im Bereich der Jagdgenossenschaft, mit Ausnahme der Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücke die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen müssen zudem im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft eingetragen sein.
Das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Merzalben liegt vom 13.04.2023 - 27.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 203, während der Dienstzeiten aus. Eigentumsänderungen und Berichtigungen der Grundflächen sind in dieser Zeit vorzunehmen.