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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hinweise zum aufgesetzten Parken (Gehwegparken)

In letzter Zeit wurde durch die zuständige Verkehrsbehörde vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge auf Gehwegen so abgestellt werden, dass ein ungehindertes Passieren für Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise nicht mehr möglich ist. Besonders betroffen sind dabei Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen.

Auch Kinder, welche mit dem Fahrrad unterwegs sind, können dadurch in gefährliche Situationen geraten. Kinder bis zu einem bestimmten Alter müssen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Ist dieser jedoch durch parkende Fahrzeuge versperrt, sind sie gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig, sofern es nicht ausdrücklich durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt ist. Die Verkehrsbehörde bittet daher alle Fahrzeugführenden, beim Parken besonders auf eine ausreichende Durchgangsbreite zu achten und im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme darauf zu achten, dass niemand behindert oder gefährdet wird.

Um die Sicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, werden in diesem Bereich künftig wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt.