Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einbahnstraßenregelung Baumbuschstraße ab Bruderfelsstraße Richtung Bärenhalde

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumbuschstraße 62 bis 68 (enge Fahrbahn, eingeschränkte Sichtverhältnisse durch Kurve und Kuppe sowie parkende Fahrzeuge) kommt es dort regelmäßig zu schwierigen Begegnungssituationen. Um Gefährdungen durch Ausweichmanöver und Rückwärtsfahrten zu vermeiden, wird in diesem Abschnitt eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.

Die Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und hat sich bereits während einer temporären Verkehrsführung im Zuge einer Baumaßnahme als geeignet erwiesen. Die Einbahnregelung wird zunächst für drei Monate testweise angeordnet. Eine Zufahrt zur Baumbuschstraße ist weiterhin über die Straße Am Rathaus möglich. Von der Baumbuschstraße kann in Richtung Pirmasenser Straße gefahren werden.