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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hinweis zu Wiesengräbern auf dem Friedhof

In den neu angelegten Bereichen im vorderen Teil des Friedhofs unter den Bäumen wurde in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass Blumen, Gestecke, Kerzen sowie weiterer Grabschmuck auf den Wiesengräbern abgelegt werden.

Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass dies gemäß der geltenden Friedhofssatzung nicht zulässig ist.

 

Die entsprechenden Regelungen zur Grabgestaltung und -pflege sehen vor, dass Wiesengräber bewusst einheitlich und pflegearm angelegt sind und die Pflege ausschließlich durch den Friedhofsträger erfolgt. Das Ablegen von Grabschmuck ist daher grundsätzlich untersagt.

Gleichzeitig haben wir Verständnis für das persönliche Bedürfnis der Angehörigen:

In den ersten drei Wochen nach einer Beisetzung sowie zu besonderen Gedenktagen (z. B. Totensonntag) ist das vorübergehende Ablegen von Blumenschmuck selbstverständlich möglich. Dieser ist jedoch im Anschluss wieder zu entfernen.

Die Ortsgemeinde bittet daher alle Angehörigen und Besucher:

Bereits abgelegte Gegenstände bis spätestens 22.04.2026 zu entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Gemeindearbeiter angewiesen, verbliebene Gegenstände ohne weitere Vorankündigung zu entfernen und zu entsorgen, da die regelmäßige Pflege und insbesondere das Mähen der Rasenflächen gewährleistet werden muss.

Die Gestaltung dieser Grabfelder wurde bewusst so gewählt, um ein ruhiges, natürliches und würdiges Gesamtbild des Friedhofs zu erhalten.

Dieser Hinweis erfolgt einmalig.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der geltenden Regelungen.

Ortsgemeinde Clausen
Jens Dresen, Ortsbürgermeister