Bekanntmachung der Jahresrechnung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park für das Rechnungsjahr 2021 gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.03.2023 (GVBl. S. 71).
In der Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 30.03.2023 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rodalben Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit den dazugehörigen Unterlagen liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 10.05.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, 66976 Rodalben, Am Rathaus 9, Zimmer 202, öffentlich aus.