Am kommenden Wochenende findet in Clausen wieder das traditionelle „Hawefest“ statt, dieses Jahr wieder auf dem Dorfplatz. Eine Straßensperrung ist daher nicht erforderlich. Wegen des zu erwartenden Fußgängeraufkommens im Umfeld des an der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Wiesenstraße und Auf dem Blaul gelegenen Festplatzes werden dennoch alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Anpassung ihrer Fahrgeschwindigkeit gebeten.
Wie bereits in den vergangenen Jahren hat die Verbandsgemeinde Rodalben als zuständige Ordnungsverwaltung das Mitführen und den Konsum alkoholischer Getränke im Umfeld des „Hawefestes“ per Allgemeinverfügung verboten. Das Verbot bezieht sich auf den Dorfplatz, die Hauptstraße im Bereich zwischen den Straßen Am Schloss und Marhöferstraße, die Wiesen-, Friedhof-, Marhöfer- und Talstraße sowie die Straßen Blumengarten, Am Schloss und Auf dem Blaul in der Zeit vom 13.05.2023, 18.00 Uhr, bis einschließlich 14.05.2023, 01.00 Uhr. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 € geahndet. Mit dem Verbot soll der übermäßige Alkoholgenuss meist jugendlicher Gäste, die ihre Getränke mitbringen und im Umfeld des Festes trinken, unterbunden werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Vandalismusschäden kommt, wenn übermäßiger Alkoholgenuss im Spiel ist. Aufgrund der vor beschriebenen negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums können auch in diesem Jahr Kontrollen erfolgen. Bei Vandalismus bzw. gewaltbereitem Verhalten Einzelner ist ein hartes Durchgreifen vorgesehen. Platzverweise und Strafverfahren sind dann die Folge. Ordnungsverwaltung und Polizei weisen in diesem Zusammenhang auch noch darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie beispielsweise Schreckschusspistolen, Messern o. ä. verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.
Konzessionierte Standbetreiber sollten darüber hinaus wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Das gleiche Verbot gilt auch für die Fälle, in denen Erwachsene oder ältere Jugendliche den Alkohol kaufen und unmittelbar an Jüngere weitergeben. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
An die Wirte der ortsansässigen Gaststätten wird dringend appelliert, die ihnen bereits bekannten Vorschriften des Jugendschutz-, Gaststätten-, Nichtraucherschutz- und Landesimmissionsschutzgesetzes unbedingt einzuhalten. Offenkundig Betrunkenen und Jugendlichen unter 16 Jahren darf keinesfalls Alkohol ausgehändigt werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die räumlichen Kapazitäten der Gasträume nicht überschritten und die notwendigen Fluchtwege freigehalten werden. Verlagerungen der Feierlichkeiten auf die Straße sind grundsätzlich zu unterbinden. Zu empfehlen ist hier der Einsatz privater Sicherheitskräfte, um all diese Aspekte besser einhalten und durchsetzen zu können.
Weiterhin werden die Bürger von Clausen, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die oben angesprochene Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Letztendlich weist die Verbandsgemeinde Rodalben auch noch darauf hin, dass samstags der Ausschank um spätestens 1.30 Uhr beendet ist. Musikdarbietungen dürfen samstags bis längstens 1.00 Uhr erfolgen.