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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Mittelalter Spectaculum 2023

Burgfest auf dem „Gräfenstein“ bei Merzalben vom 13. bis 14.05.2023

- Sicherheitsbestimmungen -

Am kommenden Wochenende findet auf der Burg „Gräfenstein“ bei Merzalben wieder das schon traditionelle Burgfest statt.

Die Festbesucher werden darum gebeten, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge, sich an das Parkkonzept zu halten. Ein Shuttle, welches die Besucher ab den ausgewiesenen Parkmöglichkeiten zur Burg fährt, wird eingerichtet.

Haltverbote sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt zu beachten, da ansonsten Verwarnungen ausgesprochen bzw. zur Aufrechterhaltung der Rettungswege ggf. Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.

Konzessionierte Standbetreiber sollten wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch eine Abgabe an Volljährige, die die Getränke dann unmittelbar an ihre minderjährigen Freunde weitergeben, ist nicht erlaubt. Beim Zweifel über das Alter einer Person ist stets die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

In diesem Zusammenhang werden die Bürger von Merzalben, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, den 08.05.2023