Bekanntmachung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Rodalben für das Rechnungsjahr 2019 gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit gültigen Fassung
Die Jahresrechnung 2019 wurde gemäß § 113 GemO durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Rodalben geprüft.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.12.2022 wurde aufgrund des Prüfungsergebnisses der Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rodalben Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit den dazugehörigen Unterlagen liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 24.01.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, 66976 Rodalben, Am Rathaus 9, Zimmer 120, öffentlich aus.