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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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2. Änderung des Bebauungsplans „Stadtmitte-Mitte III“ der Stadt Rodalben im beschleunigten Verfahren

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

2. Änderung des Bebauungsplans „Stadtmitte-Mitte III“ der Stadt Rodalben im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB für den Bereich der Flurstücke Nr. 97/2, 104, 110/2, 110/4, 112, 120 (TF), 122/2 (TF), 130/7, 130/8, 130/10, 130/11, 131/4, 132/2, 135, 136/2, 136/3, 139/1, 142/2, 144/2 (TF), 145/1, 3210/39 (TF) und 1135/47 (TF) der Gemarkung Rodalben.

Der Stadtrat Rodalben hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Stadtmitte-Mitte III“ für den Bereich der o. g. Flurstücke im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Ziel ist es, die Rechtsgrundlage für den Neubau und die Modernisierung des Wasgaumarktes zu schaffen sowie die Bestandssituation in der Stadtmitte zu verbessern. Das Sondergebiet „Einkaufsmarkt“ wird ausgeweitet, das bestehende Mischgebiet entfällt, da die Nutzung des Mischgebietes mittlerweile aufgegeben wurde. Die Verkaufsfläche sowie

der Parkplatz des Einkaufsmarkts soll vergrößert werden.

Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 07.10.2022 bis 07.11.2022, parallel die Beteiligung der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange statt. Aufgrund der hierbei eingegangenen Stellungnahmen hat der Stadtrat Rodalben in der Sitzung am 13.12.2022 eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 4 BauGB beschlossen.

Die Änderung des Bebauungsplans betrifft nur den festgesetzten Geltungsbereich. Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:

<<<<< = räumlicher Geltungsbereich

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

vom 20.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags und dienstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr bzw. von 16.00 - 18.00 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-154, sowie mittwochs und freitags von 08.30 - 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail (info@rodalben.de) eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Da es sich um das beschleunigte Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeinde Rodalben, den 10.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Wolfgang Denzer, Bürgermeister