Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

der 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler an der Rodalb

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Folgendes bekannt:

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler an der Rodalb vom 09.06.2022 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende 2. Änderung der Verbandsordnung fest:

Artikel 1

Nach § 8 Abs. 2 wird ein neuer Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Das Eigenkapital des Verbandes verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Umlagen nach Absatz 1.

§ 9 wird wie folgt geändert:

Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Bekanntmachungsorganen seiner Mitglieder.

Artikel 2

Die Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Az.: 17 06-1/ZVEGP/21a

Trier, den 12.12.2022
Im Auftrag
Martin Schulte