Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Folgendes bekannt:
Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler an der Rodalb vom 09.06.2022 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende 2. Änderung der Verbandsordnung fest:
Nach § 8 Abs. 2 wird ein neuer Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Das Eigenkapital des Verbandes verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Umlagen nach Absatz 1.
§ 9 wird wie folgt geändert:
Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Bekanntmachungsorganen seiner Mitglieder.
Die Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 06-1/ZVEGP/21a