Sofern Rettungswege durch Falschparker blockiert bzw. Fahrzeuge im absoluten Haltverbot abgestellt werden, wird das betroffene Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Fahrzeugführer auferlegt.
Anlässlich der Rodalber Straßenfastnacht 2024 wird am Sonntag, dem 04.02.2024, in der Zeit von ca. 07:00 bis 22:00 Uhr, die Lindersbachstraße zwischen der Turnstraße und der Gabelsbergerstraße für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine innerörtliche Umleitung wird ausgewiesen. Die angeordneten Haltverbote innerhalb der Umleitungsstrecke sind zu beachten. Die Einbahnregelung in der Gabelsbergerstraße wird für die Dauer der Veranstaltung aufgehoben.
Aufgrund der negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums (gewalttätige Auseinandersetzungen, Vandalismus, Alkoholvergiftungen etc.) insbesondere Jugendlicher bzw. junger Erwachsener in den vergangenen Jahren ist ein gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt, Security, Jugendamt und Polizei geplant, im Rahmen dessen auch Kontrollen durchgeführt werden. Bei Vandalismus bzw. gewaltbereitem Verhalten Einzelner ist ein hartes Durchgreifen vorgesehen. Platzverweise und Strafverfahren sind dann die Folge. Daher wird an alle Teilnehmer appelliert, grundsätzlich keine Glasflaschen und keinen Alkohol weiterzugeben und offenkundig Betrunkenen schon aus Sicherheitsgründen die weitere Teilnahme an der Straßenfastnacht zu versagen. Konzessionierte Standbetreiber sollten darüber hinaus wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Das gleiche Verbot gilt auch für die Fälle, in denen Erwachsene oder ältere Jugendliche den Alkohol kaufen und unmittelbar an Jüngere weitergeben. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
An die Wirte der in der Innenstadt liegenden Gaststätten, Kneipen, Geschäfte und Imbissbetriebe wird dringend appelliert, die ihnen bereits eingehend bekannten Vorschriften des Jugendschutz-, Gaststätten-, Nichtraucherschutz- und Landesimmissionsschutzgesetzes unbedingt einzuhalten. Offenkundig Betrunkenen und Jugendlichen unter 16 Jahren darf keinesfalls Alkohol ausgehändigt werden. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Weiterhin ist von den Gaststättenbetreibern darauf zu achten, dass die räumlichen Kapazitäten nicht überschritten und die notwendigen Fluchtwege freigehalten werden. Verlagerungen der Feierlichkeiten vom Gastraum auf die Straße sind zu unterbinden. Zu empfehlen ist hier unbedingt der Einsatz privater Sicherheitskräfte, um all diese Aspekte besser einhalten und durchsetzen zu können.
Aus vorgenannten Gründen werden die Bürger von Rodalben, die Teilnehmer und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Ordnungsverwaltung und Polizei weisen zuletzt auch noch darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie beispielsweise Schreckschusspistolen, Messern o. ä. verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.
Ein vom Veranstalter beauftragter Rettungsdienst wird während der Veranstaltung vor Ort sein, um medizinische Notfälle vor Ort erstversorgen zu können.