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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Liebe Mitbürger,

aufgrund sich häufender Fragen rund um das Thema Wald und Jagd nachfolgend ein paar Verhaltensregeln für ein friedliches Miteinander:

Grundsätzlich ist der Wald für alle da und darf und soll von jedem zur Erholung – zum Wandern, Spazieren, Flanieren, Radeln, Mountainbiken, Klettern, Trekking, Picknick, Waldbaden, Chillen und Einkehren – genutzt werden. Urlaub und Freizeit an der frischen Luft sollen Spaß machen und vor allem erholsam sein. Das funktioniert am allerbesten, wenn wir sorgsam und achtsam mit uns, mit anderen Menschen und mit der Natur umgehen. Also: Basse uff un denke mit! Nehmt Rücksicht auf alle, die unterwegs sind, und vor allem auf die Natur, damit wir diese auch in ferner Zukunft noch genießen können.

Mit Rücksicht unterwegs:

Respektiert die Natur und wisst, dass es nicht euer Zuhause ist. Wälder und Felder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Sie bieten Erholung, sind aber auch Lohn und Brot für viele Menschen. Gegenseitige Achtung ist angebracht, egal ob ihr zu Fuß, mit dem Rad oder dem Pferd unterwegs seid. Bleibt unbedingt auf den ausgewiesenen und markierten Wegen und achtet auf alle, die euch unterwegs begegnen.

Brut- und Setzzeit:

Anfang März beginnt im Wald die Brut- und Setzzeit. Die Tiere fangen an, sich zu paaren, zu brüten oder bringen ihre Jungen zur Welt. Der Wald verwandelt sich in eine große Kinderstube. In der Zeit bis Ende Juli gelten verschärfte Regeln im Wald, um den Tieren mit besonderer Rücksicht zu begegnen. Waldbesucher bleiben auf den Wegen, Hunde an der Leine. Beachtet Felssperrungen und verlasst den Wald rechtzeitig vor der Dämmerung.

Reiten und Biken im Wald:

Auf dem Pferd oder dem Rad seid ihr schneller und mit deutlich mehr Masse unterwegs.

Gegenüber anderen gilt zu jeder Zeit erhöhte Vorsicht. Bewegt euch nur so schnell, dass ihr innerhalb der Sichtweite leicht zum Stehen kommt. In Rheinland-Pfalz gilt, dass ihr euch zu Pferd und auf dem Rad nur auf breiten Waldwegen bewegen dürft. Schmale Pfade sind dafür nicht freigegeben, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt – so wie zum Beispiel auf den Strecken des Mountainbikeparks Pfälzerwald.

Nachtruhe:

In der Nacht gehört der Wald den Tieren. Einige von ihnen schlafen, andere sind gerade dann aktiv und auf Nahrungssuche. Verlasst den Wald spätestens bei Dämmerung, um ihren Rhythmus und ihre Gewohnheiten nicht zu stören. Auch Jäger kommen bei Einbruch der Dunkelheit ihrer Aufgabe nach, pflegen den Wildbestand und damit auch die Natur und beugen z. B. Wildschäden vor.

Feuer und Rauchen:

Lagerfeuerromantik könnt ihr mit einer Übernachtung auf einem Trekkingplatz buchen, sofern keine allgemeine Waldbrandgefahr besteht. Generell ist Feuer machen, Rauchen und Grillen im Wald jedoch verboten, sonst kann leicht ein großer Brand entstehen, der die Natur vernichten und Menschen und Tiere in Gefahr bringen kann. Leider reicht dazu schon eine achtlos weggeworfene Zigarette.

Achtet auf euren Hund:

„Der will doch nur spielen!“ Hunde sind der beste Freund des Menschen. Es sind und bleiben aber auch Raubtiere, die Wildtiere und Besucher gefährden oder ängstigen können. Bitte nehmt euren Hund daher stets an die Leine und entsorgt immer seine Hinterlassenschaften. Waldbewohner und -besucher danken es euch.

Naturschutz:

Sammelt und pflückt mit Maß – die Natur ist kein Selbstbedienungsladen. Im Wald und auf den Feldern seid ihr quasi in Nachbars Garten. Das bedeutet: Ihr dürft euch nicht einfach an den Pflanzen bedienen. Blumen, Beeren, Nüsse, Kräuter und Pilze dürfen jedoch in kleinen Mengen für den Eigengebrauch gepflückt werden, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen. Es ist nicht erlaubt, Äste abzuschneiden, Bäume zu beschädigen oder gar zu fällen.

Müll:

Es sollte selbstverständlich sein: Was du mit in die Natur bringst, kannst du zum Entsorgen auch wieder mit nach Hause nehmen. Tiere machen sich in der Nacht über liegengebliebenen Abfall und Essensreste her, und das kann für manche tödlich enden.

Auch deswegen sind im Wald und auf den Feldern in der Regel keine Mülleimer zu finden. Bis Abfall in der Natur restlos verrottet, können mehrere hundert Jahre vergehen.

Sperrungen beachten:

Ja, der Weg ist gesperrt! Auch am Wochenende kann es passieren, dass Wege wegen Waldarbeiten nicht passierbar sind oder wegen Brutzeiten von Vögeln oder Jagdbetrieb gesperrt sind. Bedeutet: Auch wenn es frei aussieht, bitte nicht eintreten. Sperrungen dienen eurer eigenen Sicherheit oder dem Schutz der Natur. Habt bitte Verständnis und nehmt den Umweg in Kauf.

Bauten im Wald:

Bauten im Wald wie Hochsitze oder Bienenstöcke sind besonders für Kinder interessant.

Aber solche Bauten sind keine Abenteuerspielplätze und oft nicht ungefährlich. Hier gilt:

Betreten verboten! Nur befugte Personen wie Jäger oder Imker dürfen solche Anlagen betreten und nutzen. Eigenmächtiges Bauen im Wald ist verboten. Das gilt auch für die Anlage von Trails, Kickern, Anliegerkurven etc.

Radfahren auf Wirtschaftswegen:

Auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrsordnung und damit an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“. Vorfahrtsberechtigte sollten dabei auch immer das Verhaltenanderer einkalkulieren. Unterschiedliche Nutzer haben oft unterschiedliche Blickwinkel und können einen Wegenutzer daher nicht rechtzeitig wahrnehmen. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Ausweichen sollte der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt – auch wenn der Weg explizit als Radtour ausgewiesen ist.

Gefahren in der Natur:

Am Boden liegendes Laub kann Unebenheiten, Wurzeln, Steine oder Löcher im Weg verdecken, und gerade bei schlechter Witterung kann es an steilen Wegeabschnitten sehr rutschig sein. Nicht alle Felsen oder Abgründe sind mit Seilen oder Geländern gesichert, und besonders nach Gewittern oder Stürmen können auch im Nachhinein noch Bäume umstürzen oder Äste herabfallen. Mit solchen Gefahrenquellen müsst ihr rechnen. Also: Uffbasse!

Vielen Dank und Leibe Gruß
Jens Dresen
Bürgermeister von Clausen
Julius Wenzel
3. Beigeordneter
Geschäftsbereich: Öffentliche Anlagen, Gebäude, Beschaffung und Wirtschaftswege