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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen - Verbandsgemeinde (amtlich)

Der Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8. KomZG i.Vm. § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

57.000

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-9.500

Euro

der Jahresüberschuss auf

47.500

Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

57.000

Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

9.500

Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

47.500

Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

47.500

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-47.500

Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0

Euro

verzinste Kredite au

0

Euro

zusammen auf

0

Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetztauf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Verbandsumlage

Gem. § 8 der Verbandsordnung werden die ungedeckten Aufwendungen zu je einem Drittel von den Verbandsmitgliedern durch eine Umlage finanziert.

Der ungedeckte Aufwand 2023 beträgt: 57.000 Euro. Hiervon übernimmt

- die Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb

1/3

- die Verbandsgemeinde Rodalben

1/3

- der Landkreis Südwestpfalz

1/3

§ 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 690.556,90 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Vorjahres 738.056,90 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsjahres 785.556,90 Euro

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Rodalben, 12.05.2023
Wolfgang Denzer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 22.05.2023 – bis einschließlich 05.06.2023 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 120, öffentlich aus.

Auf Grund der Corona-Krise ist es jedoch erforderlich, vor einer Einsichtnahme unter den Telefon-Nr. 06331/234115 bzw. 06331/234120 einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.

Rodalben, 12.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Wolfgang Denzer
Verbandsvorsteher