In der Kalenderwoche 19 (06.05. bis 10.05.2024) werden durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 zugestellt. Wenn Sie an den Wahlen per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Ab dem 06.05.2024 kann die Beantragung folgendermaßen erfolgen:
| 1. | schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung, |
| 2. | online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, |
| 3. | online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.rodalben.de/wahlen) |
| 4. | per Fax (06331 – 234 105) oder |
| 5. | durch einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung (wahlen@rodalben.de) |
Ab dem 13.05.2024 kann die Beantragung persönlich im Briefwahlbüro (während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung) erfolgen.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Anteils an Briefwählern wird seitens der Verwaltung empfohlen, Briefwahl nach Möglichkeit wie unter den Punkten 1 bis 5 zu beantragen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und Zustellung der Briefwahlunterlagen mehrere Tage dauert.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Versenden Sie die Unterlagen so rechtzeitig, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingehen. Die Briefwahlunterlagen können auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in ihrem Urnenwahllokal abgegeben werden.