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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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„Kienholzfest“ in Münchweiler vom 17.05. bis 19.05.2024

- Verkehrsregelung und Sicherheitsbestimmungen -

Am kommenden Wochenende findet in Münchweiler an der Rodalb wieder das traditionelle „Kienholzfest“ statt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat die Verbandsgemeinde Rodalben als zuständige Ordnungsverwaltung das Mitführen und den Konsum alkoholischer Getränke im Umfeld des „Kienholzfestes“ per Allgemeinverfügung verboten. Das Verbot bezieht sich auf die Bahnhofstraße, die Hauptstraße, die Römerstraße, die Kirchgasse, die Prinzregentenstraße, die Hanauer Straße, den Luitpoldplatz sowie den gesamten Bürgerpark in der Zeit vom 17.05.2024, 19.00 Uhr, bis einschließlich 19.05.2024, 24.00 Uhr. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 € geahndet. Mit dem Verbot soll der übermäßige Alkoholgenuss meist jugendlicher Gäste, die ihre Getränke mitbringen und im Umfeld des Festes trinken, unterbunden werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Vandalismusschäden kommt, wenn übermäßiger Alkoholgenuss im Spiel ist. Aufgrund der vor beschriebenen negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums ist 2024 ein gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt, Security, Jugendamt und Polizei geplant, im Rahmen dessen auch Kontrollen durchgeführt werden. Bei Vandalismus bzw. gewaltbereitem Verhalten Einzelner ist ein hartes Durchgreifen vorgesehen. Platzverweise und Strafverfahren sind dann die Folge. Ordnungsverwaltung und Polizei weisen in diesem Zusammenhang auch noch darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie beispielsweise Schreckschusspistolen, Messern o. ä. verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.

Konzessionierte Standbetreiber sollten darüber hinaus wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch eine Abgabe an Volljährige, die die Getränke dann unmittelbar an ihre minderjährigen Freunde weitergeben, ist nicht erlaubt. Beim Zweifel über das Alter einer Person ist stets die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

An die Wirte der örtlichen Gaststätten wird dringend appelliert, die ihnen bereits bekannten Vorschriften des Jugendschutz-, Gaststätten-, Nichtraucherschutz- und Landesimmissionsschutzgesetzes unbedingt einzuhalten. Offenkundig Betrunkenen und Jugendlichen unter 16 Jahren darf keinesfalls Alkohol ausgehändigt werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die räumlichen Kapazitäten nicht überschritten und die notwendigen Fluchtwege freigehalten werden. Verlagerungen der Feierlichkeiten vom Gastraum auf die Straße sind zu unterbinden. Zu empfehlen ist hier der Einsatz privater Sicherheitskräfte, um all diese Aspekte besser einhalten und durchsetzen zu können.

Weiterhin werden die Bürger von Münchweiler an der Rodalb, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Letztendlich weist die Verbandsgemeinde Rodalben auch noch darauf hin, dass freitags und samstags der Ausschank um spätestens 1.30 Uhr und sonntags um 24.00 Uhr beendet ist. Musikdarbietungen dürfen samstags bis längstens 1.00 Uhr und sonntags bis 24.00 Uhr erfolgen.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, den 02.05.2024
Örtliche Ordnungsbehörde
Timo Bäuerle, 1. Beigeordneter