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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Verfügung

Vollzug des Landesstraßengesetzes; Widmung eines Straßenteilstücks der Elisabethenstraße in der Stadt Rodalben gem. § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates Rodalben vom 10. April 2025 wird die in der nachfolgend abgebildeten Skizze rot markierte Teilfläche von ca. 13 m² des Flurstücks Nr. 422/9 am westlichen Ende der Elisabethenstraße der Stadt Rodalben gem. §§ 1, 2, 3 und 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) - dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Die Widmung wird hiermit gem. § 36 Abs. 3 LStrG bekanntgemacht und am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz). Diese Verfügung kann im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111 eingesehen werden.

Begründung:

Die verlängerte Elisabethenstraße wurde im Jahr 2007 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Nun wurde festgestellt, dass das in der obigen Planskizze dargestellte Teilstück des Flurstücks Nr. 422/9 am westlichen Ende der Elisabethenstraße mit einer Grundfläche von ca. 13 m² bei der Widmung nicht berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10. April 2025 die Widmung des Straßenteilstückes beschlossen. Durch die Widmung wird die öffentlich-rechtliche Erschließung der angrenzenden Flurstücke sichergestellt.

Rodalben, 05.05.2025
Wolfgang Denzer
Bürgermeister

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.