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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Die Anträge können gestellt werden: Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen

Pirmasens, 18.05.2023. Unternehmen können ab sofort prüfen, ob sie für die Härtefallhilfen antragsberechtigt sind. Gefördert werden Betriebe, deren Energiekosten 2022 extrem gestiegen sind. Ob sie Gas, Öl oder Pellets nutzen spielt für die Förderung keine Rolle.

Rheinland-Pfalz startet das Antragsverfahren für die Härtefallhilfe Energie. Damit unterstützt das Land kleine und mittleren Unternehmen (KMU), die von den steigenden Energiekosten besonders betroffen waren und sind. Die Hilfen sind für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern gedacht.

Energiekosten müssen mindestens um das Dreifache gestiegen sein

Die Härtefallhilfe können Unternehmen in Rheinland-Pfalz beantragen, deren Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind. Außerdem gibt eine Mindestschadensgrenze von 5.000 Euro. Das heißt, der operative Verlust betrug mindestens 5.000 Euro.

Rheinland-Pfalz fördert energieträgerübergreifend

Rheinland-Pfalz fördert zudem energieträgerübergreifend, also nicht nur Nutzer von Gas, sondern auch Heizöl und Pellets. „Gerade im ländlichen Raum spielen Heizöl und Pellets als Energieträger für die Unternehmen eine besondere Rolle. Daher bin ich dem Land dankbar, dass es energieübergreifend fördert“, so Miriam Heinrich, die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz.

Weitere Informationen zum Fördercheck für die Härtefallhilfe Energie: https://isb.rlp.de/hfh-energie.html

Informationen:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbH

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

Telefon: +49 6331 809-139

Fax: +49 6331 809-493

E-Mail: info@wfg-suedwestpfalz.de

Internet: www.wfg-suedwestpfalz.de