Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Verbandsgemeinde Rodalben, den 17.05.2024

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

. Änderung des Bebauungsplanes „Nussbäumel-Wehebühl“ der Ortsgemeinde Clausen für den Bereich des Flurstücks Nr. 3169/3 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

- Öffentliche Auslegung gem. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Clausen hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Nussbäumel-Wehebühl“ der Ortsgemeinde Clausen für den Bereich des Flurstücks Nr. 3169/3 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.

Gegenstand der Änderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Garage von ca 6 x 3 m Grundfläche innerhalb der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche, im Bereich zwischen der vorderen und hinteren Baugrenze.

Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Nussbäumel-Wehebühl“ der Ortsgemeinde Clausen sowie die Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB abgesehen werden. Stattdessen werden entsprechend § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 BauGB die betroffenen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Beide Beteiligungen werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

Da es sich hier um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Änderungsplanes zum Bebauungsplan „Nussbäumel-Wehebühl“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit

vom 24. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben,

Am Rathaus 9, Zimmer 111,

während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag:

16.00 Uhr - 18.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst den Bereich des Flurstücks Nr. 3169/3 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nussbäumel-Wehebühl“ der Ortsgemeinde Clausen.

Die genauen Grenzen ergeben sich aus der nachfolgenden Planzeichnung:

Geltungsbereich des Änderungsplanes „Nussbäumel-Wehebühl“ der Ortsgemeinde Clausen

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
In Vertretung
Timo Bäuerle
1. Beigeordneter