Die Verbandsgemeindeverwaltung weist alle Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Rodalben sowie den Ortsgemeinden Clausen, Donsieders, Leimen, Merzalben und Münchweiler/Rod. darauf hin, dass die Standfestigkeit und Standsicherheit der Grabmale in regelmäßigen Abständen, insbesondere vor und nach der Frostperiode zu überprüfen ist. Aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die Grabsteine standfest sind.
Die Gräber und ihre Anlagen werden vom Friedhofsträger auf ihre Standfestigkeit geprüft und die Nutzungsberechtigten von nicht verkehrssicheren Grabstätten werden aufgefordert, die vorhandenen Mängel zu beseitigen.
Wird der Verkehrssicherungspflicht seitens der Nutzungsberechtigten nicht nachgekommen, ist die Friedhofsverwaltung lt. Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, auf Kosten der Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen zu treffen oder ggf. das Grabmal umzulegen.