Aufgrund des § 5 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rodalben werden hiermit die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Rodalben zur Versammlung am Dienstag, 20.06.2023, 19,00 Uhr im Nebenzimmer der Gaststätte „TSR Sportbar“, Lindersbachstr. 37, 66976 Rodalben
eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2022/2023 |
| 3. | Haushaltsrechnung 2021/2022 u. 2022/2023 |
| 4. | Bericht des Kassenprüfers |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes für den Zeitraum 01.04.2021 - 31.03.2023 |
| 6. | Haushaltsplan 2023/2024, |
| 7. | Verschiedenes |
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkung Rodalben, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rodalben gehören. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören nicht zur Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, die dem Eigenjagdbezirk Pirmasens angegliedert sind (Neuhof), sind ebenfalls nicht stimmberechtigt. Wer in das Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen ist, ist bei der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht stimmberechtigt.
Das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Rodalben liegt vom 01.06.2023 - 15.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 203, während der Dienstzeiten aus. Eigentumsänderungen und Berichtigungen der Grundflächen sind in dieser Zeit vorzunehmen.