In der Gemarkung Merzalben, Flur 0, Flurstück 984/20 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 12.05.2023 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 219-1, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
"Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt."
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01.06.2023 bis 22.06.2023 beim Vermessungsbüro Leo Littig, Marie-Curie-Straße 17, 66953 Pirmasens ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 06331/228802 eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsbüro Leo Littig, Marie-Curie-Straße 17, 66953 Pirmasens einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: oebvi-littig@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.