Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

163 Heizkostenhilfe

Jetzt Heizkostenhilfe beantragen.

Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten.

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Über einen Online-Rechner des Bundes kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.