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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 28.11.2023

Die am 07.05.2026 von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes

„Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 

2026

2027 

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

27.900,00

36.430,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 

27.900,00

31.756,00

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

0,00

+4.674,00

2. Im Finanzhaushalt

2026

2027

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0,00

+4.674,00

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

+618.450,00

+1.236.850,00

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-735.300,00

-1.350.500,00

d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-116.850,00

-113.650,00

d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen

a. Finanzierungstätigkeit auf

+116.850,00

+108.976,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlichen Kredite wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Zinslose Kredite:

0,00 €

0,00 €

Verzinste Kredite:

116.850,00 €

113.650,00 €

Gesamtbetrag:

116.850,00 €

113.650,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Umlage

Gem. § 8 Verbandsordnung wird für das Jahr 2026 eine Umlage in Höhe von 27.900,00 € und für das Jahr 2027 in Höhe von 36.430,00 € erhoben.

Die Umlagehöhe der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus der Verbandsordnung.

§ 6 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027

0,00 €

Thaleischweiler-Fröschen, den 18.05.2026
(Sema)
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 22.05.2026
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 05.06.2026 bis einschl. Freitag, den 12.06.2026, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2.06 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.