Die am 07.05.2026 von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
| 2026 | 2027 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.900,00 | 36.430,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.900,00 | 31.756,00 |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 0,00 | +4.674,00 |
| 2. Im Finanzhaushalt | 2026 | 2027 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 | +4.674,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +618.450,00 | +1.236.850,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -735.300,00 | -1.350.500,00 |
| d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -116.850,00 | -113.650,00 |
| d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf | +116.850,00 | +108.976,00 |
Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlichen Kredite wird wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | ||
| • | Zinslose Kredite: | 0,00 € | 0,00 € |
| • | Verzinste Kredite: | 116.850,00 € | 113.650,00 € |
| • | Gesamtbetrag: | 116.850,00 € | 113.650,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Gem. § 8 Verbandsordnung wird für das Jahr 2026 eine Umlage in Höhe von 27.900,00 € und für das Jahr 2027 in Höhe von 36.430,00 € erhoben.
Die Umlagehöhe der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus der Verbandsordnung.
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027 | 0,00 € |
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Biebermühle“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 05.06.2026 bis einschl. Freitag, den 12.06.2026, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2.06 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.