Vollzug des BauGB;
Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Merzalben und des Verbandsgemeinderates Rodalben gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
hier: Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelster Kiesel, Teil 2“ der Ortsgemeinde Merzalben sowie die 34. Teil-Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rodalben im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist die Kommune verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Die Ortsgemeinde Merzalben beabsichtigt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung eines Neubaugebietes.
Es ist geplant, innerhalb der nördlich an das bestehende Baugebiet „Mittelster Kiesel“ angrenzenden und aktuell im Bebauungsplan „Mittelster Kiesel, Teil 1“ festgesetzten Ausgleichsfläche ein neues Baugebiet für eine Wohnhausbebauung mit einer Fläche von ca. 1,3 ha auszuweisen. Eine entsprechende Verlagerung der Ausgleichsfläche ist beabsichtigt und muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rodalben stellt für den betroffenen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft in Verbindung mit einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Merzalben in seiner Sitzung am 20.12.2022 sowie der Verbandsgemeinderat Rodalben in seiner Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Mittelster Kiesel, Teil 2“ aufzustellen und parallel hierzu im Rahmen der 34.Teil-Änderung den Flächennutzungsplan zu ändern.
Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke:
FlStNrn. 946, 947/1, 948/1, 949/1, 950/3, 950/5 und Teilflächen der Flurstücke Nr. 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944/1, 945/1, 946/3, 947/2, 948/2, 949/2, 950/4, 950/6 und 951/2.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittelster Kiesel, Teil 2“ ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt: