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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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„Brunnengässelfest“ in Merzalben vom 23. bis 25.06.2023

- Verkehrsregelung und Sicherheitsbestimmungen -

Am kommenden Wochenende findet in Merzalben auf dem „Kerweplatz“ wieder das schon traditionelle „Brunnengässelfest“ statt. Im Zuge dieser Veranstaltung wird in der Zeit von Freitag, 23.06.2023, bis einschließlich Sonntag, 25.06.2023, die Hammelsbachstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Bevölkerung wird dringend darum gebeten, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge die bestehenden Haltverbote sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unbedingt zu beachten, da ansonsten Verwarnungen ausgesprochen bzw. zur Aufrechterhaltung der Rettungswege ggf. sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.

Konzessionierte Standbetreiber auf dem Festplatz sollten wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch eine Abgabe an Volljährige, die die Getränke dann unmittelbar an ihre minderjährigen Freunde weitergeben, ist nicht erlaubt. Beim Zweifel über das Alter einer Person ist stets die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. In diesem Zusammenhang werden die Bürger von Merzalben, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Letztendlich weist die Verbandsgemeinde Rodalben auch noch darauf hin, dass freitags und samstags der Ausschank von Getränken sowie die Ausgabe von Speisen um spätestens 1.30 Uhr und sonntags um 21.00 Uhr enden. Musikdarbietungen dürfen freitags und samstags bis längstens 1.00 Uhr und sonntags bis 20.00 Uhr erfolgen.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, den 12.06.2023
Wolfgang Denzer
Bürgermeister